Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kochel a. See (Zweitwohnungssteuersatzung - ZwStS); Neuerlass  

19. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:44 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0144/2021 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kochel a. See (Zweitwohnungssteuersatzung - ZwStS); Neuerlass
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Zweitwohnungssteuer erlaubt der Gemeinde Kochel a. See eine gewisse Lenkungsfunktion. Um dem stetigen Wohnungsmangel für Einheimische entgegen treten zu können, muss nach vier Jahren der Steuersatz für Zweitwohnungsbesitzer angehoben werden. Mit Urteil vom 13.10.2020 wurde durch das Verwaltungsgericht München ein Steuersatz in Höhe von 20% nicht als „erdrosselnd“ erachtet. Deshalb schlägt die Kämmerei vor, den Steuersatz für Zweitwohnungssteuerpflichtige von derzeit 12 % auf 20 % zu erhöhen. Auch mit Blick auf das derzeitige und die folgenden Haushaltjahre sollte der maximalle Steuersatz erhoben werden. 

 

Aktuell befindet sich für das Haushaltsjahr 2021 der Zweitwohnungssteuer-Sollbetrag bei 151.000 Euro. Durch die Steuersatzänderung auf 20% würde sich der Sollbetrag auf 252.000 € erhöhen.

 


Beschluss:

 

 

Die Neufassung der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Kochel a. See (Zweitwohnungssteuersatzung ZwStS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zweitwohnungssteuersatzung vom 24.07.2018 außer Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0