Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes mit Sanitärgebäude in Kochel a. See, trimini-Straße (22-BS 2020/0651)  

20. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.5
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0046/2022 Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes mit Sanitärgebäude in Kochel a. See, trimini-Straße (22-BS 2020/0651)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Erste Überlegungen für die Anlegung eines Wohnmobil-Stellplatzes an der trimini-Straße hat der Gemeinderat Kochel a. See bereits vor über 10 Jahren angestellt. Wegen der Ungewissheit hinsichtlich der Maßnahmen zur Sanierung der ehemaligen Hausmülldeponie konnten diese aber nicht intensiv weiterverfolgt werden. Erst seitdem auf Grundlage des Bescheids des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen v. 30.07.2018 klar ist, dass die Fläche an sich unangetastet bleibt, konnte die Idee wieder forciert bearbeitet werden.

So hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.10.2018 beschlossen, die Idee der Errichtung eines Wohnmobil-Stellplatzes im südlichen Bereich des Festplatzes an der trimini-Straße weiterzuverfolgen. In seiner Sitzung am 23.06.2020 hat der Gemeinderat darüber hinaus das gemeindliche Einvernehmen für entsprechende Planungen erteilt.

 

Hinsichtlich der Grundzüge der Planungen weicht dieser erneute Antrag nicht wesentlich von dem ab, was der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.10.2018 zu entscheiden hatte. Überdies sind in der vorliegenden Planung die Änderungen insbesondere im Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme für die ehemalige Hausmülldeponie am Festplatz berücksichtigt (bspw. Freihaltung der Trasse für ein Rohr, das zu einem späteren Zeitpunkt saniert wird usw.).

Darüber hinaus weist der Bauherr darauf hin, dass mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen ein Gespräch gesucht wird. Hier soll insbesondere diskutiert werden, ob das Biotop, und eventuelle angrenzende Flächen hierzu, bauantragstechnisch angepasst werden soll. Eine entsprechende Anpassung des Antrages würde bedeuten, dass der Bereich des Biotops nebst den evtl. angrenzenden Flächen, entfällt.

 


Beschluss:

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohmobilstellplatzes mit Sanitärgebäude in Kochel a. See, trimini-Straße, wird erteilt. Die im Eingabeplan 02.1 vom 23.11.2021 dargestellte Trasse des „Bestandsrohr Entwässerung“ (violett dargestellt) darf in ihrem Verlauf (von Westen über die dargestellten Punkte K1 und K2 und weiter Richtung Osten) nicht überbaut werden. Die Zufahrt soll erst nach Sanierung der Rohrleitung im Asphaltbau hergestellt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 3