Auszug - Errichtung von drei Wohnmobilstellplätzen in Kochel a. See, Unteranger (22-BA 2021/4590)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nach der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 07.07.2021, Az. 25-4611.10-6-43 und A2/Z5-7241-1/7, kann die Schaffung von bis zu drei Stellplätzen für Wohnmobile als mitgezogene Nutzung an bestehenden Hofstellen im Außenbereich zulässig sein.
Die vorgelegte Planung spiegelt nach den vorliegenden Erkenntnissen ein solches Vorhaben wider.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von drei Wohnmobilstellplätzen in Kochel a. See, Unteranger, wird vorbehaltlich der Feststellung der Privilegierung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erteilt. Die dafür erforderlichen Sanitär- und sonstigen Einrichtungen sind vorzuhalten bzw. in bestehenden Räumlichkeiten unterzubringen (s. gem. Bekanntmachung der Bayer. Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 07.07.2021, Az. 25-4611.10-6-4 u. A2/Z5-7241-1/7).
Abstimmungsergebnis:
15 : 1