Auszug - Errichtung eines Zweifamilienhauses in Ried, Franz-Marc-Straße (22-BA 2021/4551)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Vorhaben liegt im rechtskräftigen einfachen Bebauungsplan Nr. 31 - nördlich Franz-Marc-Straße, OT Ried und hält die entsprechenden Festsetzungen ein.
Informativ wird darauf hingewiesen, dass zum westlichen Nachbargrundstück eine Abstandsflächenübernahme beantragt ist. Dieses Grundstück steht ebenfalls im Eigentum der Bauherrenschaft. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Zweifamilienhauses in Ried, Franz-Marc-Straße, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
16 : 0