Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Planungen zur Errichtung eines Waldkindergartens; Vorstellung des aktuellen Sachstands  

17. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
TOP: Ö 3
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:36 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Schlehdorf
Ort: Rathaus Schlehdorf
S-0001/2022 Planungen zur Errichtung eines Waldkindergartens; Vorstellung des aktuellen Sachstands
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Jocher, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Initiatoren zur Errichtung eines Waldkindergartens, Mark Rochlus und Ludwig Höck, stellen die bisherigen Planungen für den Waldkindergarten wie folgt vor:

 

Es gibt bereits viele Waldkindergärten in den umliegenden Gemeinden. Es handelt sich um ein etabliertes Konzept, bei dem die Eltern mitarbeiten müssen, z. B. Putzdienst haben. Geplant ist der Kindergarten auf dem s. g. Jungviehhügel an der Reuterbühler Straße. Eigentümer des Grundstückes ist das KlosterGut, das als gemeinnütziger Verein auch als Träger fungieren könnte. Notwendig für den Waldkindergarten ist eine Schutzhütte, die als Bauwagen, Tipi o. ä. errichtet werden könnte. Im ersten Jahr könnten bis zu 12 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren aufgenommen werden und die Kapazität auf bis zu 18 Kinder mit 3 Betreuern/innen ausgebaut werden. Dem pädagogischen Konzept liegt das Bay. Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetz zugrunde. Anhand eines Online-Fragebogens konnten bisher 24 interessierte Familien aus Schlehdorf, Kochel a. See und Großweil ermittelt werden, so dass im ersten Jahr eine Gruppe mit 12 Kindern als sicher gilt. Inzwischen finden jeden Freitag im KlosterGut Treffen mit interessierten Eltern statt.

Als Vorteil für die Gemeinde ist besonders die Schaffung von Kindergartenplätzen zu sehen. Die Gemeinde kann vielfältige Betreuungskonzepte anbieten und es ist kein Bau eines Gebäudes notwendig. Als Unterstützung wünscht man sich von der Gemeinde Hilfe bei den Arbeiten auf dem Gelände, bei der Bereitstellung von Stellplätzen, Zuschüsse für die Ausstattung sowie die Bereitschaft zur Defizitunterstützung. Außerdem sollte die Gemeinde einen Schutzraum zur Verfügung stellen, falls der Waldkindergarten auf Grund von Schlechtwettervorhersagen nicht genutzt werden kann.

Als nächste Schritte sind die staatliche Anerkennung, die Regelung von rechtlichen Fragen, ein Finanzierungsplan, der Bauantrag, die Mobiliarbeschaffung, Festlegung von Stellplatzmöglichkeiten, Kontakt zu Forstbehörden und Anwohnern, die Gewinnung von Personal sowie die Erarbeitung eines pädagogischen Konzepts zu nennen.

Aus Reihen des Gemeinderates wird sich nach dem Kostenrahmen erkundigt. Für 18 Kinder werden laut Fördertabelle 70.000 Euro und 20.000 Euro für die Ausstattung genannt. Es ist damit zu rechnen, dass die Eltern einen zusätzlichen Beitrag zu zahlen bereit sind.

 

Der Vorsitzende dankt für die Ausführung und stellt fest, dass das Vorhaben seine volle Unterstützung findet. Zur aktuellen Situation im KinderhausSchatzkiste“ berichtet der Vorsitzende, dass es ab September 2022r das Kinderhaus Anmeldungen für 19 Kinder gibt, aber nur r 14 (15) Kinder freie Plätze vorhanden sind. Für die Kinderkrippe liegen ab September 2022 14 Anmeldungen vor, es sind aber nur freie Plätze für 8 (11) Kinder vorhanden. Eine Analyse der Geburtenzahlen zeigt, dass in den nächsten drei Jahren 48 Kinder ins Krippen-/Kindergartenalter kommen. Da abzusehen ist, dass die Plätze nicht ausreichen werden, ist die Eröffnung eines Waldkindergartens begrüßenswert. Der Vorsitzende nennt einen alternativen gemeindlichen Standort an der Reuterbühler Straße. Das Grundstück mit 4.500 qm Größe ist momentan verpachtet, könnte aber zum Jahresende gekündigt werden. Außerdem wurde der Weg dorthin rzlich von der Gemeinde instandgesetzt. Als Zeitschiene haben die Planer eine früheste Eröffnung im September 2022 genannt. Sollte dieser Termin nicht zu halten sein, könnten in der Zwischenzeit die Kinder als Übergangslösung evtl. im Kellerraum des Kinderhauses bis zur Inbetriebnahme des Waldkindergartens betreut werden. Als Schutzraum kann die Gemeinde einen Klassenraum in der Schule zur Verfügung stellen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung eines Waldkindergartens in Schlehdorf grundsätzlich zu. Der Abschluss einer Defizitvereinbarung bzw. die evtl. notwendige Bereitstellung einer Grundstücksfläche bleibt gesonderten Beschlüssen vorbehalten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

10 : 0