Auszug - Anbau eines Carports mit begehbarem Dach als Zugang zum 1. Obergeschoß in Ried, Färberweg (22 BA 201/2022)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Vorhaben liegt innerhalb einer zusammenhängenden Bebauung ohne Bebauungsplan und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der Bau eines Carports ist der Umgebung nicht wesensfremd und fügt sich ein.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind (durch Nachbarübernahme) nachgewiesen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Carports mit begehbarem Dach als Zugang zum 1. Obergeschoss in Ried, Färberweg, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
12 : 0