Auszug - Wiederaufbau mit Anbau eines Stadels zur Brauchtumspflege in Ried, Oberfeld (22 BA 259/2022)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Zu einer Privilegierung können von der Verwaltung keine Aussagen getroffen werden. Auch zu einem ehemaligen Bestand und dem ggf. daraus resultierenden Ersatzbaurecht liegen keine Erkenntnisse vor. Das Vorhaben zur Wahrung und Förderung des Brauchtums ist sehr begrüßenswert. Die Festschreibung dieser ausschließlichen Nutzung soll jedoch dem Einvernehmen nicht entgegenstehen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Wiederaufbau mit Anbau eines Stadels zur Brauchtumspflege (Lagerung von vier Leonhardiwägen mit Ersatzteilen, Zubehör und Transportmittel) in Ried, Oberfeld, wird vorbehaltlich der Feststellung der Privilegierung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
12 : 0