Auszug - Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhaushälften und zwei Garagen in Kochel a. See, Am Wieden (22 VB 2022/0322)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Antragsunterlagen lassen keine Aspekte erkennen, die einem Einfügen in diesem Sinne entgegenstehen würden.
Ein in der Kubatur vergleichbares Gebäude wurde an diesem Bauort bereits genehmigt. Allerdings ist die Baugenehmigung durch Zeitablauf erloschen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung zweier Doppelhaushälften und zwei Garagen in Kochel a. See, Am Wieden, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
12 : 0