Auszug - Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 3 Einfamilienhäusern in Schlehdorf, Brombergstraße (GBV S-VB-02/2021) - erneute Vorlage
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mit Verweis auf den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 13 „Hochschlehdorf“ wurde das gemeindliche Einvernehmen in der Sitzung vom 10.06.2021 nicht erteilt.
Zwischenzeitlich ist das Kreisbaumt in seiner Prüfung zum Ergebnis gekommen, dass eine Bebauung nicht verweigert werden kann.
Da mittlerweile auch die Veränderungssperre entfallen ist, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Andernfalls hat das Kreisbaumt die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht gestellt.
Ein Gemeinderatsmitglied plädiert dafür, diesem Antrag nicht zuzustimmen, da die Bebauung zu dicht ist. Es wird nachgefragt, ob eine Veränderungssperre möglich ist, was der Vorsitzende verneint, da bereits eine Veränderungssperre aufgehoben wurde. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied spricht sich dafür aus, dem Antrag zuzustimmen und den Grund optimal zu nutzen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 3 Einfamilienhäusern in Schlehdorf, Brombergstraße, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
9 : 2