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Auszug - Haushalt 2022; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan, Erlass  

20. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 03.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:26 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Schlehdorf
Ort: Rathaus Schlehdorf
S-0026/2022-01 Haushalt 2022; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan, Erlass
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
  Bezüglich:
S-0026/2022
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Kämmerei hat den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 unter Berücksichtigung der Anmeldungen, der Vorgaben aus bereits gefassten Gemeinderatsbeschlüssen erstellt.

Der Gesamthaushalt 2022 weist demnach ein Volumen von 3.913.100 Euro auf, wobei 2.640.200 Euro auf den Verwaltungshaushalt entfallen und 1.272.900 Euro auf den Vermögenshaushalt.

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 320 v. H..

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt ist in Höhe von 143.900 Euro angesetzt. Im Vermögenshaushalt sind Investition in Höhe von rund 333.000 Euro für 2022 eingeplant.

Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.

An die Allgemeinen Rücklagen ist eine Zuführung in Höhe von 472.100 Euro geplant.

 

Haushaltslage

 

  1. Allgemeines

Im Gesamtergebnis weist der Kommunale Finanzausgleich 2022 ein Volumen von rund 10,4 Mrd. Euro auf. Die reinen Landesleistungen überschreiten erstmalig mit 10,07 Mrd. Euro die 10 Mrd. Grenze. Daneben erhalten die Kommunen einmalige zusätzliche Mittel mit einem Volumen von 440 Mio. Euro. Von dieser Summe sind 360 Mio. Euro für den Art. 10 FAG Hochbauförderung für Schulen und Kitas vorgesehen und 40 Mio. Euro für die Abwasserförderung (RZWas). Darüber hinaus werden die Straßenausbaupauschalen um 40 Mio. Euro verstärkt, die aus nicht benötigten Mitteln für die Spitzenabrechnung stammen. Die Kommunen leisten ihrerseits einen solidarischen Beitrag, indem eine Entnahme von rund 148 Mio. Euro aus dem Aufwuchs des Allgemeinen Steuerverbundes mitgetragen wird. Gleichwohl ist es gelungen, einen Teil des Rückgangs der Schlüsselmasse des Vorjahres für das Jahr 2022  zu kompensieren. So wird die Schlüsselmasse um rund 67 Mio. Euro verstärkt, was zu einem Gesamtvolumen von nun wieder 4 Mrd. Euro führt.

 

Die allgemeinen Finanzzuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises bzw. Staatsaufgaben nach Art. 7 FAG werden an die Entwicklung der Einwohnerzahlen angepasst, bleiben jedoch insgesamt stabil. Dies gilt auch für die besonderen Finanzzuweisungen nach Art. 9 FAG.

 

Der Ansatz für die Krankenhausfinanzierung wird auch für das Jahr 2022 auf dem bisherigen Niveau von 643,4 Mio. Euro fortgeführt.

 

Bei der Förderung des kommunalen Hochbaus wird der Ansatz von 650 Mio. Euro fortgeführt. Zusätzlich werden jedoch einmalig weitere 360 Mio. Euro (+55,4%) zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2022 steht damit den Kommunen insgesamt rund 1 Mrd. Euro für den kommunalen Hochbau zur Verfügung. Mit dieser einmaligen Erhöhung werden auch die Vorgaben des Koalitionsvertrags (von jährlich + 50 Mio. Euro) erfüllt. Die Mittel, die insbesondere für kommunale Investitionen im Bereich von Schulen und Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden, leisten einen wichtige Beitrag zur Stabilisierung der Investitionsfähigkeit der Kommunen. Gleichzeitig gelingt es damit, die Abfinanzierung bereits bewilligter Leistungen zeitnah zu garantieren und damit die Haushalte zu stabilisieren, weil damit Kreditaufnahmen im Rahmen einer anstehenden Zwischenfinanzierung vermieden werden können. Trotz der bestehenden Herausforderungen konnte eine Fortentwicklung der Rahmenbedingungen nicht erreicht werden.

 

Die Mittel für die Investitionspauschale werden auch 2022 auf dem bisher bestehenden Niveau von 446 Mio. Euro fortgeführt.

 

Der Ansatz für die notwendige Schülerbeförderung wird auch 2022 bei 323 Mio. Euro stabil gehalten. Damit gelingt es auch für das Jahr 2022 landesdurchschnittlich das Ausgleichsniveau von 60% aufrecht zu erhalten.

 

Der Ansatz für die Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen wird 2022 ohne Änderung mit 120 Mio. Euro fortgeführt. Innerhalb dieses Ansatzes werden erneut 10 Mio. Euro zum pauschalen Ausgleich von Mindereinnahmen bayerischer Kur- und Fremdenverkehrsorte verwendet. Damit gelingt es, auch für diese Gemeinden zu einer Stabilisierung der finanziellen Situation einen wichtigen Beitrag zu leisten.

 

Die Zuweisungen an die Bezirke werden 2022 auf dem Niveau von 706,4 Mio. Euro fortgeführt. Dies ist, nicht zuletzt im Hinblick auf die vorliegenden Trendberechnungen bei der Umlagekraft, möglich.

 

  1. Allgemeiner Steuerverbund

Der Anteil der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund beträgt unverändert 12,75 %. Aufgrund der Situation des Jahres 2020 kam es zu einem Rückgang des kommunalen Anteils um rund 120 Mio. Euro. Für das Jahr 2022 soll der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund 5,255 Mrd. Euro betragen. Damit weist der allgemeine Steuerverbund eine unerwartet erfreuliche Entwicklung mit einem Plus von 215 Mio. Euro auf. Von diesem Aufwuchs wird ein Betrag von rund 67 Mio. Euro (+1,7 %) für die Schlüsselzuweisungen verwendet. Damit steht für das Jahr 2022 ein Betrag von 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Die restlichen Mittel von rund 148 Mio. Euro werden aufgrund des Verhandlungsergebnis vom Freistaat Bayern im Rahmen der Haushaltskonsolidierung verwendet und verbleiben nicht im Kommunalen Finanzausgleich. Damit leisten die Kommunen ihren zusätzlichen Beitrag im Rahmen der gesamtstaatlichen Verantwortung zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbänden handelt es sich hierbei um eine einmalige Maßnahme, über die in diesem Jahr erfolgte Regelung muss im nächsten Jahr neu verhandelt werden. Mit der getroffenen Regelung im Zusammenhang mit den Schlüsselzuweisungen ist es gelungen, gerade für die finanz- und strukturschwächeren Kommunen einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Verwaltungshaushalte zu leisten.

Der Kraftfahrzeug-Steuer-Ersatzverbund bleibt unverändert bei 1,084 Mrd. Euro. Es ist gelungen, bei den Leistungen, die über den Kraftfahrzeug-Steuer-Ersatzverbund gewährt werden, eine Stabilisierung der Mittel zu erreichen. Erfreulich ist, dass im Rahmen der Verhandlungen erreicht werden konnte, den Ansatz der Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen (RZWas) für das Jahr 2022 einmalig um 40 Mio. Euro auf 130,25 Mio. Euro (+44,3 %) zu erhöhen. Diese einmalige Aufstockung stellt einen wichtigen Beitrag zur Abfinanzierung der bereits bewilligten Projekte dar und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Haushalte, gerade auch für kleinere Gemeinden im ländlichen Raum.

Daneben werden die Straßenausbaupauschalen, für die im Jahr 2022 85 Mio. Euro zur Verfügung stehen, im Jahr 2022 um einmalig 40 Mio. Euro auf damit insgesamt 125 Mio. Euro erhöht. Die einmalige Erhöhung resultiert aus dem Einsatz bisher nicht abgerufener Mittel, die für die Spitzabrechnungen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zur Verfügung standen. Wie sich dieser Ansatz in den weiteren Jahren entwickeln wird, hängt vor allem davon ab, welche Mittel für die Spitzabrechnung beantragt wurden und weiter beantragt werden, aber auch, wie sich die Bewilligungen weiterentwickeln. Hier wird auch in Zukunft von Fall zu Fall zu entscheiden sein, ob auch in den nächsten Jahren einmalige Entnahmen erfolgen können.

Der Kommunalanteil am Grunderwerbsteuerverbund verbleibt unverändert bei 8/21. Der Ansatz für den kommunalen Bereich erhöht sich im Jahr 2022 um 15,5 Mio. Euro (+1,8 %) auf 884,9 Mio. Euro. Die Mittel werden nach Maßgabe des örtlichen Aufkommens auf die kreisangehörigen Gemeinden zu 3/7 und auf die Landkreise 4/7 aufgeteilt.

 Die Einkommensteuerersatzleistungen nach Art. 1 b FAG erhöhen sich im Jahr 2022 um 46,2 Mio. Euro (+7,2 %) auf 688,2 Mio. Euro. Auch bei diesem Ansatz können sich noch Änderungen durch die Novembersteuerschätzung ergeben.

 

  1.  Schlüsselzuweisungen

Gemäß Art. 106 Abs. 7 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland müssen die Bundesländer aus ihrem Aufkommen aus den Gemeinschaftssteuern (Einkommen- und Umsatzsteuern) einen vom Landesgesetzgeber zu bestimmendem Prozentsatz ihren Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden überlassen. Der Freistaat Bayern stellt in Erfüllung dieses Verfassungsauftrages in Art. 1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) einen gewissen Anteil des Aufkommens der Landesanteile an den Gemeinschaftssteuern und der Gewerbesteuerumlage zur Verfügung. Die Verbundmasse erhöht oder mindert sich um die Einnahmen oder Ausgaben des Staates im Länderfinanzausgleich.

r die Schlüsselzuweisungen stehen 4 Milliarden Euro (67 Mio. Euro; + 1,7 %) zur Verfügung.

Trotzdem sich insgesamt die Schlüsselzuweisungen senken, erhöhen sie sich in der Gemeinde Schlehdorf von 451.300 Euro (2021) auf 502.656 Euro.

 

  1.  Steuerkraft, Umlagekraft

Der Umlagekraft einer Gemeinde, die sich aus der Steuerkraft und aus einem Betrag in Höhe von 80 % der Schlüsselzuweisungen des Vorjahres berechnet, kommt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhebliche Bedeutung zu. So wirkt sich diese u. a. auch auf die an den Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen zu zahlende Kreisumlage sowie ab 2003 auf die Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See aus.

Die Umlagekraft erhöht sich nun von (2021) 1.277.138 Euro auf 1.356.366 Euro, bei der Steuerkraft entsteht ein leichter Rückgang von (2021) 970.959 Euro auf 969.231 Euro.

 

  1. Haushaltslage der Gemeinde

Zur Finanzierung erheblicher Investitionen für den Sozialwohnungsbau mussten im Haushaltsjahr 2018 Fremdmittel in Höhe von 564.400 Euro aufgenommen werden, was zu einem sprunghaften Anstieg der Verschuldung führte. Hierzu kam eine Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 Euro für die Generalsanierung der Grundschule Schlehdorf. Für die Kreditaufnahme bestand im Jahr 2020 eine Kreditermächtigung die im Haushaltsjahr 2021 beansprucht wurde. Dennoch baut die Gemeinde weiterhin konsequent die Schulden durch ordentliche Tilgungen ab. Die aus den Krediten entstanden Zinsbelastung hat nur minimale Auswirkungen auf den Haushalt.

Die Rücklagen wurden nun von ca. 950.000 Euro zum Jahresanfang 2020 auf nun 0,00 Euro zum Jahrsende abgebaut. Mit Blick auf die derzeitigen Strafzinsen war dieser Schritt notwendig und bei den entsprechenden getätigten Investitionen angebracht. Nun muss nach den gesetzlichen Vorgaben eine Mindestbestand an allgemeinen Rücklagen aufgebaut werden. Die Mindestrücklage liegt bei 22.800 Euro. Bei der geplanten Zuführung zu den allgemeinen Rücklagen in Höhe von 472.100 Euro wird der Mindestbestand um 449.300 Euro überschritten. 

Die Gemeinde Schlehdorf hatte sich frühzeitig über ihre Einnahmen- und Ausgabepolitik in den kostenrechenden Einrichtungen Gedanken gemacht. So wurden im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung die Gebühren angehoben. Dennoch müssen die Einnahmen bei den kostenrechenden Einrichtungen weiter im Blick bleiben. So wird eine Neukalkulation bei den Gebühren unumgänglich sei.

Im vorletztem Jahr 2020 wurden zum 01.01.2021 beschlossen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 320 v. H. anzuheben. Dennoch liegt die Gemeinde Schlehdorf immer noch 30 Punkte unter dem Landesdurchschnitt r vergleichbare Gemeinden.

Trotz der derzeitigen Corona-Krise zeigt sich, dass die Gemeinde Schlehdorf frühzeitig gehandelt hat und seine Einnahme- und Ausgabepolitik überdacht hat. Dies zeigt sich nun in der noch immer relativ Höhen Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt. Dennoch muss weiterhin auf die Kostenrechnenden Einrichtungen geachtet und entsprechend ihrer Ausgaben die Gebühren angehoben werden. Die im letztem Jahr 2020 getätigten Gebührenerhöhung spiegeln sich nun in der teilwiesen Unabhängigkeit von der Gewerbesteuer wieder.

Nach Abschluss der Projekte Erweiterung Kindergarten und Generalsanierung Grundschule stehen keine weiteren Großprojekte an und die Gemeinde Schlehdorf ganz sich wieder mit den Aufbau einer gesunden Rücklage befassen.

 


Gemeinde Schlehdorf

 

 

 

Haushaltssatzung

 

 

 

der Gemeinde Schlehdorf, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen für das

 

Haushaltsjahr 2022

 

 

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Schlehdorf folgende

 

 

Haushaltssatzung

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 2.640.200 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 1.272.900 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  320 v. H.

b) für die Grundstücke (B)  320 v. H.

 

2. Gewerbesteuer  320 v. H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

 

Gemeinde Schlehdorf

Schlehdorf,

 

 

Stefan Jocher

Erster Bürgermeister

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 mit Anlagen und Bestandteilen.


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0