Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022; Gemeinderatsmitglied Barthel, Schreiben an die Kommunalaufsicht im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen  

22. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.4
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0095/2022 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022; Gemeinderatsmitglied Barthel, Schreiben an die Kommunalaufsicht im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wie bekannt wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 04.04.2022 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 mit einer Gegenstimme von Gemeinderatsmitglied Barthel beschlossen. Gemeinderatsmitglied Barthel hat sich in der Folge mit Schreiben v. 17.04.2022 mit einer „Beschwerde“ an die Kommunalaufsicht im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen gewandt (s. Anlage).

 

In diesem Zusammenhang sei an dieser Stelle bereits auf zweierlei Gegebenheiten hingewiesen:

-          Der Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen v. 12.08.2021 (Az. 41.102-941-02, 2021 K) zum Haushalt 2021 wurde bereits am 07.10.2021 im Sitzungsprogramm ALLRIS in eingescannter Form zur Verfügung gestellt (s. Vorlage K-0134/2021).

-          Die in den kommenden Jahren anstehenden Investitionen wurden in zwei Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 12.10.2021 sowie am 22.02.2022 als „Eckpunkte der Bau- und Liegenschaftsverwaltung“ im Detail hinsichtlich des Finanzbedarfes und der jetzt anfallenden Planungskosten besprochen. Bei verschiedenen Maßnahmen wurde aufgrund der zeitlichen Schiene teilweise die Ansätze sogar korrigiert.

 

GRM Marksteiner verlässt die Sitzung um 20:24 Uhr und kommt um 20:26 Uhr zur Sitzung zurück.

 

 


Beschluss:

 

Die „Beschwerde“ des Gemeinderatsmitglieds Barthel an die Kommunalaufsicht im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen v. 17.04.2022 wird vollumfänglich zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass diese überwiegend auf falschen Tatsachen beruht. Die Verwaltung wird beauftragt, eine dementsprechende Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt abzugeben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Barthel-LRA-Haushalt2022_2022-04-17 (129 KB)