Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Berichte und Miteilungen des Bürgermeisters  

23. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 31.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:19 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende berichtet zu folgenden Themen:

-       Die Gemeinde Schlehdorf hat einen Antrag gestellt, dass auch für ihre Bürger/innen die Ausstellung eines Zeit-Parkausweises möglich ist. Argumentiert wird insbesondere damit, dass beide Gemeinden Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft sind und dass die Schlehdorfer Bürger/innen einen gewissen Aufwand leisten müssen, wenn sie Verwaltungsdienste in Anspruch nehmen wollen. Die Verwaltung hat sich lange überlegt, wie hier eine Lösung gefunden werden kann, denn grundsätzlich arbeiten die beiden Gemeinden seit 1972 sehr gut zusammen.

Leider sieht die Verwaltung auch nach intensiver Prüfung, keine Möglichkeit. Die Tatsache, dass Schlehdorf und Kochel a. See Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft sind, begründet keinerlei Leistungsanspruch gegenüber der anderen Gemeinde. Zwischen den Gemeinden Kochel a. See und Schlehdorf besteht insofern lediglich über die gemeinsame Verwaltung eine Verbindung, aber kein schuldrechtliches oder anderweitig begründetes Ausgleichsverhältnis.

Hinsichtlich des Arguments, dass die Schlehdorfer Bürger einen gewissen zeitlichen und finanziellen Aufwand leisten müssen, um entsprechende Verwaltungsdienste im Rathaus Kochel a. See als Sitz der Verwaltungsgemeinschaft in Anspruch zu nehmen, sei gesagt, dass das sicher stimmt. Zum einen ist das bei Flächengemeinden aber normal - die Bürger/innen der Gemeinde Kochel a. See aus Einsiedl haben zum Beispiel sicherlich eine wesentlich längere Anfahrt. Zum anderen sind die Parkplätze am Rathaus kostenfrei. Und zudem stehen bereits viele Dienstleistungen auch online zu Verfügung, so dass oft das persönliche Erscheinen nicht notwendig ist.

Darüber hinaus ist auch aufgrund der rechtlichen Vorgaben die Erteilung von Zeitparkausweisen auf Bürger von benachbarten Gemeinden nicht pauschal möglich: Die Möglichkeit zur Ausstellung von Zeitparkausweisen hat ihre Grundlage in § 2 Abs. 4 S. 2 Parkgebührenverordnung. Demnach können „nicht kurbeitragspflichtige Personen“ auf Antrag einen Zeitparkausweis beantragen. „Nicht kurbeitragspflichtige Personen“ sind Personen, die nach § 1 Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Kochel a. See (KBS) von der Beitragspflicht von vorneherein nicht erfasst oder nach § 7 Abs. 1 KBS vom Kurbeitrag befreit sind. Unstreitig sind daher nur die in diesen Vorschriften genannten Personengruppen nicht erfasst.  Das sind beispielsweise Personen, die ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts im Gemeindegebiet Kochel a. See haben. Das ist explizit so in Art. 7 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz geregelt. Dieser ist nicht einfach so auszuhebeln, in dem man den Geltungsbereich auf benachbarte Kommunen ausdehnt.

Insofern hat die Verwaltung der Gemeinde Schlehdorf leider keine positivere Mitteilung machen können, man sei aber gerne bereit, das Thema nochmals zu besprechen, wenn seitens der Nachbarn ein realisierbarer Lösungsvorschlag kommt. Denn – und das betont der Vorsitzende ausdrücklich – er lege weiterhin großen Wert darauf, eng und gut mit der Gemeinde Schlehdorf zusammenzuarbeiten. Anders funktioniere das sonst auch nicht vernünftig in einer Verwaltungsgemeinschaft. …oder auch auf dem touristischen Sektor. Alleine durch den Kochelsee ergeben sich hier bereits zahlreiche Synergieeffekte, die im Sinne beider Kommunen genutzt werden können. Eine Aufrechnung der Leistungen, welche unsere touristische Abteilung hierbei für die Nachbargemeinde übernimmt, soll auch weiterhin nicht erfolgen.

-        

-       In der Sitzung am 10.05.2022 beschäftigte sich das Gremium mit einer Eingabe bei der Kommunalaufsicht, mit der das Vorgehen der Verwaltung bei der Haushaltseinbringung hinterfragt wurde. Mit Schreiben v. 16.05.2022 ist nun die Antwort aus dem Landratsamt vorhanden.

Wie seitens des Vorsitzenden bereits eingeräumt und nicht anders zu erwarten: Der Finanzplan ist dem Haushaltsplan beizufügen. Das wurde bereits geheilt, in dem wir das Paket  nochmals beschlossen wurde.

-       Aber die Fachstelle schreibt noch einiges weiteres Interessantes:

-       Die Stellungnahmen der Rechtsaufsicht sind gerade keine gesetzlich geforderten Anlagen zu den Haushaltssatzungen. Es liegt einzig und allein in der Verantwortung des Ersten Bürgermeisters, wie und auf welche Weise, diese dem Gremium weitergegeben werden. Wie dies am 12.10.2021 im Haupt- und Finanzausschuss vorgenommen wurde, wird ausdrücklich nicht beanstandet.

-       Zudem wird deutlich gemacht, dass dem Gemeinderat in seiner Ganzheit ein umfassendes Informationsrecht zusteht und der Erste Bürgermeister im Rahmen der Vorbereitung der Beratungsgegen-stände dafür zu sorgen hat, dass die entscheidungserheblichen Unterlagen und Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten spätestens in der Sitzung vorliegen. Bei nach Meinung des Gemeinderats unzureichender Vorbereitung eines Beratungsgegenstands kann der Gemeinderat dem Ersten Bürgermeister durch Beschluss eine entsprechende Nachbesserung hinsichtlich bestimmter noch offener Fragen auferlegen, um dann nach ihrer Klärung abschließend beraten und entscheiden zu können. Das einzelne Gemeinderatsmitglied hat aber grundsätzlich kein - uneingeschränktes - subjektiv-öffentiches Recht auf Erhalt von Informationen. Im Rahmen des Antragsrechts kann das einzelne Mitglied eine Entscheidung des Gemeinderats als Plenum über die strittige Frage herbeiführen. Wie der Vorsitzende erläutert wurde das zumindest 15 Jahre lang, seitdem er die Verantwortung im Rathaus trage, immer anders gehandhabt: Jedes Gemeinderatsmitglied hat von uns alle Informationen auf Anfrage erhalten. Es sei immer sein Credo gewesen, dass man den ehrenamtlich Engagierten, diese so wichtige Arbeit hier im Gremium so angenehm und leicht wie möglich machen sollte. Jetzt habe man aufgrund der Eingabe etwas anders ins Hausaufgabenheft geschrieben bekommen: Wer also Informationen will, braucht zunächst einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats.

Klar ist auch geregelt, wie sich die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Haushaltes beteiligen können. Sie können „als Zuhörer an der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats über die Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung teilnehmen, um sich entsprechend zu informieren. Ein Rede- oder Antragsrecht steht ihnen jedoch nicht zu. Die Unterlagen des Haushaltsplans sind gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung öffentlich zugänglich zu machen und können von interessierten Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden."

Abschließend weist die Kommunalaufsicht noch darauf hin, dass der Erste Bürgermeister Ansprechpartner für Gemeinderatsmitglieder ist, wenn es darum geht Unterlagen zu Ihrer Information anzufordern. Es gehöre nicht zu den Aufgaben der Rechtsaufsicht, einzelne Gemeinderäte mit Kopien der Genehmigungsschreiben und (rechtsaufsichtlichen) Stellungnahmen zu versorgen.

Abschließend bot der Vorsitzende nochmals und ausdrücklich die vertrauensvolle und vor allem im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger konstruktive Zusammenarbeit hier im Gremium, mit den Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung und mit ihm an.

 

-       Seit heute liegt des weiterem der Bescheid der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2022 vor: Dieser wurde mitsamt der Kreditaufnahme in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro genehmigt. Ein wichtiger Satz darin ist sicherlich, dass die dauernde Leistungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum nach den vorliegenden Daten sichergestellt werden kann.

 

-       Auch beim Thema „Lärmmessungen“ hat sich die Verwaltung und der Vorsitzende wieder der Kritik bestimmter Kreise ausgesetzt gesehen. Leider hätten diese Personen bzw. Leserbriefschreiber aber wohl etwas grundfalsch verstanden und dies dann auch gleich in Leserbriefen öffentlich dokumentiert. Deswegen thematisiert der Vorsitzenden diesen Punkt:

In der Stellungnahme das für die Messungen verantwortlichen Fach-büros Müller-BBM GmbH aus Planegg heißt es: „Dieses Projekt hatte nicht Lärmmessungen zur Bestimmung der Lärmbelastung der Anwohner zum Inhalt. Derartige Messungen wer-den normalerweise auch nicht durchgeführt, sondern es wird der Verkehrslärm wird im Sinne der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung auf Basis der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen in der jeweils gültigen Fassung, aktuell RLS-19, gerechnet und nicht gemessen. In dem genannten Projekt geht es, wie auch im Artikel des Tölzer Kurier treffend beschrieben, vielmehr darum, ein objektives Verständnis für die Lärmemission und nicht -immission zu gewinnen. Bei der Lärmemission handelt es sich um das Geräusch, das von einem Aggregat, einer Maschine oder eben einem Fahrzeug abgegeben wird, bei der Immission würde es sich um den Lärm handeln der beim Anwohner ankommt.

Es geht hier also nur um die Emission. Um diese bewerten zu können wird ein Verfahren angewendet, bei dem die Vorbeifahrtgeräusche von einzelnen Fahrzeugen erfasst werden können. An die Örtlichkeit sind dabei strenge Kriterien hinsichtlich der Streckenführung, des Umfelds der Messstelle und der typischen Fahrzeuggeschwindigkeit zu stellen. Auf Basis dieser Anforderungen wurde die Messstelle ausgewählt. Verwertbare Fahrzeuge sind nun insbesondere solche, die einzeln an der Messstelle vorbeifahren, das Messgerät erkennt solche verwertbaren Vorbeifahrten automatisch. Alle anderen Fahrzeuge, die z.B. in einer Kolonne fahren, können bei dieser Untersuchung nicht berücksichtigt werden, da die Geräusche nicht mehr scharf einzelnen Fahrzeugen zugeordnet werden können. Die Tatsache, dass nach Einschätzung der Anwohner an anderer Stelle ggf. mehr Fahrzeuge fahren ist also hier nicht relevant, da nicht der Lärm von der Straße (als Summe aller Fahrzeuge) gemessen wird, oder die Lärmbelastung der Anwohner (die neben der Straßenführung auch von der Topografie, der Fahrzeugart, -geschwindigkeit und -menge abhinge), sondern die Geräusche einzelner Vorbeifahrten. Wenn auf der genannten Strecke also nach Einschätzung der Anwohner eher weniger Verkehr ist als auf anderen Strecken, dann ist das für die durchzuführenden Messungen eher positiv, da wir ja Einzelvorbei-fahrten messen müssen.

Die Messungen sollen keine Einschätzung der Verkehrslärmsituation vor Ort oder im Umfeld ermöglichen und können auch nicht in diesem Sinne interpretiert werden.“

Es handelt sich hierbei um ein Projekt des Umweltbundesamtes. Dabei wird nur in 30 von insgesamt 10.796 Gemeinden gemessen – und die Gemeinde Kochel a. See ist eine davon. Die Gemeinde wurde allerdings bei der Auswahl der Standorte nicht beteiligt.

 

-       Die Absenkung des Walchensees ist heuer ein Thema, welches sehr häufig in den Medien ist. Der Vorsitzende hat sich daher an den Kraftwerksbetreiber, die Firma Uniper gewandt, weil auch im Rathaus angefragt wurde, warum nichts unternommen. Die Fa. Uniper hat deswegen Grafiken zur Verfügung gestellt, die nun zur Versachlichung der Diskussion führen sollen. Darauf ist deutlich zu erkennen: Die Absenkung des Walchenseepegels im Winterhalbjahr erfolgt aus Gründen des Hochwasserschutzes (Aufnahme der Schneeschmelze) und der Niedrigwasser-Aufbesserung der Isar. Wirtschaftliche Überlegungen spielen keine wesentliche Rolle. Die gemäß Wasserrecht zulässigen Absenkungen des Walchensees werden seit Jahren nicht mehr angefahren. Die Absenkung des Walchensees im Frühjahr 2022 war moderat und gemessen am Durchschnitt 1975 bis 2022 sogar unterdurchschnittlich. Auch die zusätzliche, geringfügige Absenkung vom 28.3. bis 8.4.22 von 4,65 m auf 4,85 m (20 cm) war unerheblich und zudem durch folgende, konkrete Maßnahmen bedingt: Ufersicherung, Sanierung Schiffshütten und Erneuerung Feuerlöschpodeste in den Ortsteilen Walchensee und Urfeld.

 

-       In jüngster Zeit gehen bei der Verwaltung immer mal wieder Zuschriften ein – teils leider in sehr unangenehmer und unpassender Wortwahl –, in denen sich über den Zustand der öffentlichen Toiletten beschwert wird. Zur Klarstellung führt der Vorsitzende aus: Es sind nicht die Mitarbeiter der Gemeinde, die die Seifenspender herunterreißen. Es handelt niemand im Auftrag der Gemeinde, wenn er so viel Klopapier in die Toiletten stopft, dass diese verstopfen und überlaufen. Es sind auch keine Gemeindemitarbeiter, die offensichtlich kein Toilettenpapier benutzen und ihre Hände dann an den Kabinenwänden abwischen. Die Gemeinde hat auch niemanden damit beauftrag, so lange auf der Toilettenschüssel herum zu hüpfen, bis diese komplett aus der Verankerung reißt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde oder die der von ihr beauftragten Unternehmen sind diejenigen, die tagtäglich diese Sauerei wieder aufräumen, so dass diese Einrichtung wieder bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Man müsse daher die Mitarbeiter der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft nicht als „Volldeppen“ oder „Idioten“ bezeichnen, wenn offensichtlich selbige wenige Minuten bevor der spätere Emailschreiber die Einrichtung betritt, darin gewütet hat. Beauftragte der Gemeinde sind einmal pro Tag vor Ort, um für die Sauberkeit dieser Einrichtungen zu sorgen und da sei es ziemlich daneben, wenn dann auch noch diese Personen beschimpft werden.