Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Walchenseekraftwerk, Betrieb mit Zu- und Ablaufsystem; Auslauf der Genehmigungen und Verträge, Antrag auf Einsetzung einer Kreistagsarbeitsgruppe "Wasserrechte Walchenseekraftwerk, Tölzer Isartalkraftwerk und Mühltalkraftwerk"  

24. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 28.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0217/2017-07 Walchenseekraftwerk, Betrieb mit Zu- und Ablaufsystem; Auslauf der Genehmigungen und Verträge, Antrag auf Einsetzung einer Kreistagsarbeitsgruppe "Wasserrechte Walchenseekraftwerk, Tölzer Isartalkraftwerk und Mühltalkraftwerk"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

r den Betrieb des Walchenseekraftwerks mit dessen komplexen Wasserzu- und -ablaufsystem waren und sind zahlreiche Genehmigungsbescheide und Verträge notwendig. Diese laufen am 30.09.2030 aus, da das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die diesbezüglich notwendige Ankündigung des Ablaufs dem aktuellen Betreiber, der Fa. UNIPER Kraftwerke GmbH, fristgerecht mitgeteilt hat. Über den Sachstand wurde bereits in mehreren Sitzungen berichtet.

 

Hinsichtlich des Betriebs des Kraftwerks ab 2030 liegt der Geschäftsstelle des Kreistags ein Antrag vor (s. Anlage zur Ladung). Demnach soll der Kreistag zur Meinungsbildung und Vorbereitung von Stellungnahmen für die Gebietskörperschaft Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen eine Arbeitsgruppe Wasserrechte einsetzen.

Als Begründung wird angeführt, dass vor allem das Walchenseekraft eine seit Jahren das Bild des Landkreises prägende Anlage zur Energiegewinnung durch Wasserkraft ist. Nach Meinung der Antragssteller müsse besonders beim Walchenseekraftwerk das bevorstehende Verfahren mit großer öffentlicher und auch politischer Aufmerksamkeit begleitet werden, insbesondere weil es dazu schon viele Äußerungen und auch ein sehr dezidiertes Papier von Interessensverbänden zu diesem Thema gibt. Im Laufe des vom staatlichen Landratsamt durchzuführenden Wasserrechtsverfahren wird auch die Gebietskörperschaft Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen die Möglichkeit zu einer Stellungnahme bekommen. Es wird nach Auffassung der Antragssteller Aufgabe der zu gründenden Arbeitsgruppe sein, sich intensiv mit den bestehenden Wasserrechtsbescheiden und den in den letzten Jahrzehnten gemachten Erfahrungen auseinanderzusetzen und diese aus Sicht des ganzen Landkreises und seiner Bürger/innen zu bewerten, um dann daraus eine Stellungnahme zur Beschlussfassung zu erarbeiten.

 

Auch wenn etwas im Unklaren bleibt, welches konkretes Interesse der Landkreis im o. g. Verfahren zum Weiterbetrieb des Walchenseekraftwerkes verfolgt, von besonderer Bedeutung erscheint es aber, dass der Landkreis die Interessen der direkt betroffenen Gemeinden im Blick hat und nicht lediglich „gute und kraftvolle Argumente aus der Sicht des Landkreises, seiner Flora und Fauna, und zur Bewahrung seiner kulturlandschaftlichen Schönheiten“ wie es im o. g. Antrag heißt.

 

Im Gremium wird über die Formulierung des Beschlusses diskutiert und u. a. eine Erweiterung des Themenspektrums angeregt.

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Kochel a. See nimmt den Antrag zur Einsetzung einer Kreistag-Arbeitsgruppe „Wasserrechte“ zur Kenntnis. Da das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen als Staatsbehörde in den Wasserrechtsverfahren zum Be-trieb des Walchenseekraftwerks „Herrin des Verfahrens“ ist, stellt sich die Frage, wie die Stellungnahme des Kreistages Bad Tölz-Wolfratshausen hier konkret ausfallen soll. Insofern wäre es vor allem wichtig, dass die Gebietskörperschaft Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen die Anliegen der stark betroffenen Kommunen unterstützt und deren Interessen ausreichend berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund fordert die Gemeinde Kochel a. See, dass in diese Arbeitsgruppe auch je ein/e Vertreter/in der Gemeinden Kochel a. See, Jachenau und Lenggries mit identischen Mitwirkungsrechten entsandt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0