Auszug - Neubau eines Milchvieh-Laufstalles mit einer geschlossenen Güllegrube, Kapellenweg (1028/2018)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende Stefan Jocher ist wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes ausgeschlossen und übergibt das Wort daher an 2. Bürgermeister Werner Mest.
Das Vorhaben wurde bereits im Jahr 2018 beantragt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der Sitzung vom 04.10.2018 verweigert, da es dem maßgeblichen Bebauungsplan widerspricht. Der Bebauungsplan wurde zwischenzeitlich aufgehoben, so dass über den Bauantrag seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde entschieden werden muss. Das Prüfungsergebnis hat keine Versagungsgründe ergeben. Die Privilegierung nach §35 (1) BauGB liegt bestätigt vor.
Insofern ist das gemeindliche Einvernehmen nunmehr zu erteilen, da planungsrechtliche Hinderungsgründe derzeit nicht geltend gemacht werden können.
Die Privilegierung wird im Bauantrag festgehalten.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Milchvieh-Laufstalles mit
einer geschlossenen Güllegrube, Kapellenweg, wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
10 : 0