Auszug - Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Mit Schreiben v. 25.05.2016 wurde per Email, bzw. schriftlich zur 5. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung geladen. Daher ist festzustellen, dass nach Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung – VGemO – in Verbindung mit Art. 26 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit – KommZG – und Art. 45 Abs. 2 GO und § 16 der Geschäftsordnung des Gemeinschaftsversammlung die Ladung form- und fristgerecht, insgesamt also ordnungsgemäß erfolgte
Abstimmungsergebnis:
8 : 0