Auszug - Errichtung eines Mobilfunkmastes mit zugehöriger Technikeinheit für das Vodafone Mobilfunknetz in Kochel a. See, Gewerbegebiet Pessenbach (1389/2022)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Errichtung einer Mobilfunkanlage stellt ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich dar.
Der Standort ist durch den Betreiber nach den bundesrechtlichen Vorgaben (sog. „Whitespot-Analyse“; Abdeckung von Bundestraßen und Bahnlinien) ausgewählt worden.
Siehe zu den Auswirkungen dieses 5G-Mastens auch die Vorlage K-0077/2022-01.
Mit Einverständnis des Gremiums werden die Ergebnisse der Untersuchung aus TOP 10.1 vorgezogen und berichtet.
Aus Reihen des Gremiums wird beanstandet, dass ein Vergleich der Immissionen bei einer Masthöhe von 40 m fehlt. Weiterhin wird sich von einem GRM dafür ausgesprochen, dass Einvernehmen abzulehnen, da der Mast nicht in das Landschaftsbild passt und man nicht weiß, wie ein zweiter Mast bei niedrigerer Höhe stehen würde.
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Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mobilfunkmastes mit zugehöriger Technikeinheit für das Vodafone Mobilfunknetz in Kochel a. See, Gewerbegebiet Pessenbach wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
10 : 4