Auszug - Neubau eines Einfamilienhauses und Stellplätzen in Kochel a. See, Döllerfeldweg (999/2022)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 - Tellerfeld.
Die Festsetzungen werden bis auf die GRZ eingehalten. Diese soll statt 0,30 wie im Bebauungsplan vorgesehen bei 0,33 liegen. Zur Überschreitung der GRZ liegt ein Antrag auf Abweichung vor, auf den an dieser Stelle verwiesen wird (s. Anlage zur Ladung).
Anzumerken ist, dass keine a-typischen Grundstückseigenschaften als Begründung für eine Abweichung dargestellt werden. Die Teilung des Grundstücks er
folgte nach Erlass des Bebauungsplans. Die Festsetzung der bebaubaren Fläche im Verhältnis der zur Grundstücksgröße stellt gewöhnlich einen Grundzug der Planung dar. Die Überschreitung der GRZ um 10 % ist noch als vertretbar anzusehen und kann zugstimmt werden.
Für die Abstandsflächenübernahem durch den östlichen Nachbarn liegt eine Übernahmeerklärung vor.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses und Stellplätzen in Kochel a. See, Döllerfeldweg, und zu der in diesem Zusammenhang beantragten Abweichung von der festgesetzten Grundflächenzahl wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
14 : 0