Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neubau eines Einfamilienhauses und Stellplätzen in Kochel a. See, Döllerfeldweg (999/2022)  

28. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0129/2022-01 Neubau eines Einfamilienhauses und Stellplätzen in Kochel a. See, Döllerfeldweg (999/2022)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 - Tellerfeld.

Die Festsetzungen werden bis auf die GRZ eingehalten. Diese soll statt 0,30 wie im Bebauungsplan vorgesehen bei 0,33 liegen. Zur Überschreitung der GRZ liegt ein Antrag auf Abweichung vor, auf den an dieser Stelle verwiesen wird (s. Anlage zur Ladung).

Anzumerken ist, dass keine a-typischen Grundstückseigenschaften als Begründung für eine Abweichung dargestellt werden. Die Teilung des Grundstücks er

folgte nach Erlass des Bebauungsplans. Die Festsetzung der bebaubaren Fläche im Verhältnis der zur Grundstücksgröße stellt gewöhnlich einen Grundzug der Planung dar. Die Überschreitung der GRZ um 10 % ist noch als vertretbar anzusehen und kann zugstimmt werden.

r die Abstandsflächenübernahem durch den östlichen Nachbarn liegt eine Übernahmeerklärung vor.

 


Beschluss:

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses und Stellplätzen in Kochel a. See, Döllerfeldweg, und zu der in diesem Zusammenhang beantragten Abweichung von der festgesetzten Grundflächenzahl wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0