Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - 5G-Technologie im Gemeindegebiet Kochel a. See; geplante Sendeanlage im Bereich Gewerbegebiet Pessenbach, Erfassung elektromagnetischer Felder, Messungen und Prognose  

28. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 10.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0077/2022-01 5G-Technologie im Gemeindegebiet Kochel a. See; geplante Sendeanlage im Bereich Gewerbegebiet Pessenbach, Erfassung elektromagnetischer Felder, Messungen und Prognose
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hinsichtlich der Details darf auf die „Kurzfassung der Ergebnisse einer rechnerischen Immissionsprognose im Bereich der VG Kochel / Ortsteil Pessenbach in 2022“ in der Anlage zur Ladung verwiesen werden. Die Langversion des Gutachtens kann in der Verwaltung eingesehen werden. Eine Veröffentlichung ist aufgrund firmeninterner Daten nicht zulässig.

 

Zusammenfassend ist festzustellen:

a.  An allen Positionen innerhalb des Gemeindegebietes werden die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten, d. h. die auf den jeweiligen Grenzwert bezogenen berechneten Summenimmissionen liegen deutlich unter 100 %. Im schlechtesten Fall bei der maximalen Anlagenauslastung und der betrieblich vorgesehenen Antennenneigung ergibt sich im direkten Nahbereich des Standortes die höchste Grenzwertausschöpfung an MP1 mit maximal 4,7 %. In noch weiter entfernten Bereichen sinkt die Funkimmission deutlich.

b.  Nach Inbetriebnahme der geplanten Anlage ist im näheren Umfeld, besonders in Richtung der HSR, mit einer geringen Zunahme der Funkimmission zu rechnen.

c.  Ein permanenter Aufenthalt, auch an allen sensiblen Orten wie Wohnräumen, Schulen oder Kinderzimmern, ist somit möglich. Besondere metallische Abschirmmaßnahmen für Wohnräume oder öffentliche Gebäude sind nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht erforderlich.

d.  An Positionen, an denen eine Abschattung durch Gebäude vorliegt, ist zu erwarten, dass sich im Rahmen einer Nachhermessung deutlich geringere Werte der Immission ergeben. Die Messergebnisse ergeben sich in diesen Fällen nicht durch eine direkte Einstrahlung, sondern durch Reflektions- und Beugungseffekte an anderen Gebäuden.

 

Hinweis:

Bei einem Normalbetrieb der Mobilfunkanlagen ist die tatsächlich vorhandene Funkimmission niedriger, da nicht gleichzeitig alle Teilnehmer einen Funkkontakt anfordern und bei gutem Funkkontakt die Sendeleistung automatisch reduziert wird. Der tagesaktuelle Mittelwert liegt daher noch unterhalb der für die Prognose angenommenen maximalen Anlagenauslastung. Hinsichtlich der Details wird auf die Anlage verwiesen.

 


Beschluss:

 

Die Ergebnisse des Gutachtens werden zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kurzfassung_Kochel_06102022 (176 KB)