Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg; Veränderungssperre, Verlängerung  

30. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.12.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0163/2022 Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg; Veränderungssperre, Verlängerung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0230/2019-03
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Für den Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.12.2019 eine Veränderungssperre beschlossen. Aufgrund der nötigen Vorbereitung der Planung in Hinblick auf die Abwägung der unterschiedlichsten Interessen der Grundstückseigentümer sowie der vorhandenen Bebauung und der Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen konnte die Planung bisher noch nicht abgeschlossen werden – insbesondere da die schalltechnische Bewertung nach der letzten Beteiligungsrunde der entsprechenden Behörden noch einmal neu (mit anderem Auftragnehmer) erstellt werden musste, war ein deutlich größerer Zeitbedarf als ursprünglich angenommen erforderlich.

 

Die bestehende Veränderungssperre ist aktuell bis zum 18.12.2022 befristet. Sie kann aufgrund besonderer Umstände erneut und um maximal ein Jahr verlängert werden.

Da nicht zu erwarten war, dass das ursprüngliche Gutachten zu der schalltechnischen Planung solcherart fachliche Mängel beinhaltete, dass es komplett neu erstellt werden musste, ist hier von besonderen Umständen auszugehen. Das Gutachten ist derzeit in der finalen Abstimmung mit dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, so dass in Kürze erneut mit der Behandlung des Bebauungsplanes in den Gremien zu rechnen ist. Da nach derzeitigem Planungsstand zu erwarten ist, dass die Planungen nun im ersten Halbjahr 2023 abgeschlossen werden können, wird eine Verlängerung um ein weiteres Jahr für verträglich gehalten, da die Veränderungssperre mit Abschluss der Bauleitplanung automatisch entfällt. Zum anderen gibt es bereits erteilte Genehmigungen zu Ausnahmen von der Veränderungssperre, die auch die Mitglieder des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses bereits positiv bewertet haben. Daher sind individuelle Lösungen in den meisten Fällen möglich.

 

Die bestehende Veränderungssperre läuft zum 18.12.2022 aus, zur Sicherung der Bauleitplanung ist sie nun um ein Jahr zu verlängern.

 


Beschluss:

 

 

Der „Satzung der Gemeinde Kochel a. See über die erste Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Bebauungsplanes Kochel - Misch- und Gewerbegebiet westlich des Bahnhofs"; Nr. 35“ mit heutigem Datum wird zugestimmt. Die Frist für die Veränderungssperre endet damit spätestens am 18.12.2023.

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 : 0