Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Gemeinderatsmitglied Barthel; Antrag auf "Einführung eines Senioren- und Sozialtickets zur kostenlosen Nutzung der RVO-Busse für Gemeindebürgerinnen und -bürger über 65 Jahre, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Schwerbehinderte sowie Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung/ ALG II/ Bürgergeld" v. 15.09.2022  

30. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Di, 20.12.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0153/2022-01 Gemeinderatsmitglied Barthel; Antrag auf "Einführung eines Senioren- und Sozialtickets zur kostenlosen Nutzung der RVO-Busse für Gemeindebürgerinnen und -bürger über 65 Jahre, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Schwerbehinderte sowie Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung/ ALG II/ Bürgergeld" v. 15.09.2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
 
Wortprotokoll

Die Sitzung wird um 18:25 Uhr fortgesetzt. GRM Leutenbauer fehlt.

 

Mit Datum vom 15.09.2022 stellte Gemeinderatsmitglied Klaus Barthel folgenden Antrag:

Einführung eines Senioren- und Sozialtickets zur kostenlosen Nutzung der RVO-Busse für Gemeindebürgerinnen und -bürger über 65 Jahre, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Schwerbehinderte sowie Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung/ALG II/Bürgergeld“.

Mit o. g. Antrag wird gefordert, dass die Verwaltung eine Jahreskarte zur kostenlosen Beförderung mit Bussen des RVO im Bereich des Liniennetzes Oberland-Werdenfels entwickeln soll. Anspruchsberechtigt für dieses Ticket sollen nach der Idee des Antragsstellers alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde mit Erstwohnsitz sein, welche das 65. Lebensjahr vollendet haben, sowie Schüler, Schülerinnen und Auszubildende, Schwerbehinderte sowie Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherungsleistungen.

Der Vorsitzende gibt dem Antragssteller die Möglichkeit, seinen Antrag v. 12.09.2022 dem Gemeinderat zu erläutern. Unter Bezugnahme auf das entsprechende Antragsschreiben (s. Anlage) wird diese Gelegenheit ausführlich wahrgenommen.

Folgende Chronologie ist der Thematik zugrundezulegen:

- Der Antrag ist am 12.09.2022 bei der Verwaltung eingegangen.

- Bei der Berücksichtigung der im Antrag benannten Personengruppen wären insgesamt 1.665 Personen antragsberechtigt (Stichtag: 01.10.2022).

- Unter Anwesenheit von Herrn Kämmerer Bacher ein Termin mit der RVO GmbH am 20.10.2022 zu dieser Thematik statt.

- Nach telefonischer Rücksprache mit dem Antragsteller fand der Antrag keine Berücksichtigung bei November-Sitzung, da damals noch nicht klar war, ob es eine Nachfolge für das 9-Euro-Ticket geben wird und wie diese ausschauen soll.

In dem Gespräch mit der RVO GmbH wurde deutlich, dass die Einführung eines derartigen Tickets grundsätzlich umsetzbar ist. Da aber ein gewisser Vorlauf notwendig ist, wäre der früheste Start am 01.03.2022 möglich.

Die Höhe der Kosten allein für Gemeindebürger ab 65 Jahren würden bei rund 40.000 Euro liegen.

Da zum Dezember 2023 der Wechsel des südlichen Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen zum MVV-Tarifverbund erfolgt, hätte alles, was in dieser Hinsicht jetzt mit dem RVO vereinbart wird - der Start zum 01.03.2023 vorausgesetzt - zum einen nur maximal ein Dreivierteljahr Bestand. Zum anderen ist hierbei auch ein entscheidender Punkt für eine solide und seriöse Haushaltsplanung begründet: Sollte ein derartiges Ticket einführt werden, dann könne man es realistischerweise nicht nach 9 Monaten einfach wieder stoppen, sondern müsste es konsequenterweise auch im MVV weiterführen. In dieser neuen Konstellation ist aber noch überhaupt nicht vorherzusagen, wie hoch im MVV die Kosten hierfür wären. Deswegen sei es nach Ansicht des Vorsitzenden heute nicht möglich, eine Entscheidung zu treffen, wenn man verantwortlich mit den Finanzen der Gemeinde umgehen wolle.

Überdies gibt es in der MVV-Tarifstruktur für einen Großteil der im Antrag angesprochenen Personengruppen interessante Tickets wie beispielsweise das Seniorenticket IsarCard65 oder die unterschiedlichen Ausbildungstarife sowie das 365-Euro-Ticket-MVV, die dann natürlich auch hier gelten.

Der Vergleich zu den Freifahrten mit RVO-Bussen für die Inhaber von der Gästekarten, der im Antrag auch als Begründung angeführt wurde, ist zu korrigieren, da sich die Urlaubsgäste ganz wesentlich an den Kosten für die Busfahrten beteiligen: Sie zahlen Kurbeitrag, aus dessen „Topf“ die Tickets finanziert werden.

 

GRM Leutenbauer kehrt zur Sitzung zurück um 18:29 Uhr.

 

Da die Verwaltung aufgrund dieser Faktenlage die Ablehnung des Antrags empfehlen müsste, rät der Vorsitzende dem Antragssteller, diesen Antrag zurückziehen. Er werde die Verhandlungen mit dem MVV suchen und berichten, welche Ticketvarianten es dann geben wird.

Gemeinderatsmitglied Barthel zieht seinen Antrag v. 12.09.2022 zurück.