Auszug - Bebauungsplan Nr. 30 - südlich Tanneneck/Am Sportplatz OT Walchensee; vorläufige formlose Festlegung des Plangeltungsbereiches
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet, dass gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 10.05.2016 bzgl. der geplanten An- bzw. Umsiedlung der Firma HOFFMANN-Gärten im Ortsteil Walchensee die weiteren Planungsschritte vorgenommen werden sollen. Bevor jedoch ein Planungsbüro um Angebotsabgabe gebeten wird, ist zunächst der voraussichtliche künftige Plangeltungsbereich zu diskutieren und so der Rahmen für die Angebotsabfrage zu definieren.
Der Vorsitzende stellt dem Gremium mögliche Varianten vor und zeigt die entsprechenden Pläne. Der Bau-, Straßen- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 31.05.2016 auf die Variante 4 mit Talstation Herzogstandbahn verständigt. Dem Gemeinderat wird empfohlen, einen Planer auf dieser Grundlage mit der Entwicklung eines Bebauungsplans zu beauftragen. Dabei ist klar, dass es sich nur um eine vorläufige Festlegung des Planungsgebietes handelt und sich diese noch ändern kann/wird, wenn der Fachmann sich im Detail damit auseinandergesetzt hat.
Es wird mit Planungskosten von ca. 20.000 Euro für die Variante 4 gerechnet.
Beschluss:
Der zu überplanende Bereich des Bebauungsplans Nr. 30 – südlich Tannen-eck/Am Sportplatz OT Walchensee soll aus der Variante 4 inkl. des Bereiches der Herzogstandbahn Talstation entwickelt werden.
Abstimmungsergebnis:
16 : 0