Auszug - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, Friedzaunweg Süd-West; Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 - westl. Bahnhof/Friedzaunweg wurde im Rahmen der Abwägung festgestellt, dass zusammen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird. Es handelt sich um die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes (die erste Änderung bezieht sich auf den Bereich Kreidenhansl, der ebenfalls in Kürze zur Beratung vorgelegt wird).
Hinsichtlich der Details zum Vorentwurf und zur Begründung darf auf die Anlage zur Ladung verwiesen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens „Friedzaunweg Süd-West“ im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 35 - westl. Bahnhof/Friedzaunweg im Regelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Der Vorentwurf mit Datum vom 17.08.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
17 : 0