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Auszug - Importierte Niederschrift Gemeinderat Schlehdorf  

Gemeinderat Schlehdorf
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 30.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

Nr

1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss  Ab-

Nr.    stimmungs-

                                                                                                                                                                    ergebnis

 

 

 

Nr.: 01/2020

 

 

Sitzung

Gemeinderat Schlehdorf

 

Sitzungstag:

Donnerstag, 30.01.2020

 

Sitzungsort:

Schlehdorf

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

 

anwesend

entschuldigt

unentschuldigt

Vorsitzender:

Jocher Stefan

1. Bürgermeister

 

 

Niederschriftführer:

Gabriele Herbsleb

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

Baur Ulrich

 

 

 

Düfel Hartmut, Dr.

 

 

Führler Daniel

 

 

Gaisreiter Sabine

 

 

Huber Leonhard

 

 

Janetschko Josef

 

 

Kammerlochner Anton

 

 

Mest Werner

2. Bürgermeister

 

 

 

Sam Georg

 

Skrajewski Erich

 

 

Strobl Brigitte

 

 

Wolf Michael

 

 

 

 

Der Vorsitzende eröffnet die Gemeinderatssitzung Nr. 01/2020 um 19:00 Uhr und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates, die Zuhörer sowie Frau Seliger vom Tölzer Kurier.

 

Nach Begrüßung durch den Vorsitzenden stellt dieser die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO fest. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.

 

Gemeinderatsmitglied Georg Sam fehlt entschuldigt.

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

Vor Aufruf von TOP 1 wird die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit festgestellt.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, den TOP 11 aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil vorzuziehen, da Hr. Kottermair vom Ing. Büro Kottermair und Rebholz anwesend ist und bei TOP 2 einen Sachstandsbericht zur Generalsanierung der Grundschule geben wird.

Das Gremium ist einverstanden.

 

 

 

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 08/2019

 vom 07.11.2019 – öffentlicher Teil –

 

 

Beschlossen wird: 12 : 0

 

Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 08/2019 vom 07.11.2019 - öffentlicher Teil - wird anerkannt und genehmigt.

 

 

 

2. Generalsanierung der Grundschule; Sachstandsbericht

 

 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Kottermair vom Architekturbüro Kottermair und Rebholz und berichtet, dass laut Planung die Generalsanierung der Grundschule im Schuljahr 2020/21 durchgeführt werden soll und die Schüler in diesem Zeitraum in Großweil unterrichtet werden sollen.

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Kottermair.

Herr Kottermair teilt mit, dass er den Werkplan dabei hat und dass die Ausschreibungen für die Gewerke Abbruch und Baumeister in den nächsten zwei Wochen vorgenommen werden. Probleme haben sich hinsichtlich der Elektrotechnik und der Grundleitungen unter der Bodenplatte ergeben, die der Dichtigkeitsprüfung nicht standhalten. Die Lüftung der Klassenzimmer ist momentan noch pointiert vorgesehen. Nach Vorschlag der Lehrerschaft sollten hierfür kleine Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung eingeplant werden. Für den Turnraum ist ebenfalls eine Zu- und Abluftanlage geplant. Im Gremium wird diskutiert, was mit dem Trachtenheim während des Umbaus passieren soll. Es wird vorgeschlagen, dieses unter dem Gesichtspunkt der Förderung gleich als Klassenzimmer auszustatten.

Der Vorsitzende übernimmt wieder das Wort und teilt mit, dass die Kosten für die Generalsanierung bei 1,745 Millionen Euro liegen werden. Es können zwei Fördertöpfe in Anspruch genommen werden, einmal das kommunale Investitionsprogramm für Schulen, aus dem 597.000 Euro gefördert werden und aus dem Finanzausgleichsgesetz über ca. 500.000 Euro. Hierfür liegt allerdings noch keine Zusage vor. Das bedeutet, dass für die Gemeinde noch ca. 500.000 Euro Kosten bleiben, was machbar sein sollte.

 

Die Gemeinderatssitzung wird, wie beschlossen, mit TOP 11 der Tagesordnung fortgesetzt.

 

 

 

11. Einbau einer Kinderkrippe in die ehemalige Schreinerei Kocheler Straße 26; Sachstandsbericht sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen

 

 

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Kottermair. Herr Kottermair zeigt und erläutert die Pläne für den Einbau einer Kinderkrippe. Er berichtet, dass für die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Schreinereigebäudes ca. 250.000 Euro anfallen würden und bei einem kompletten Abriss und Neubau Kosten in Höhe von ca. 370.000 Euro entstehen.

 

Der Vorsitzende übernimmt wieder das Wort und berichtet, dass für den Betrieb der Kinderkrippe zusätzliches Personal eingestellt werden muss. Es werden drei neue Mitarbeiter/innen benötigt.

 

Der Vorsitzende verabschiedet Herrn Kottermair und dankt für seine Ausführungen.

 

Beschlossen wird: 12 : 0             

 

Der Gemeinderat spricht sich für den Abbruch des ehemaligen Schreinereigebäudes und den Neubau einer Kinderkrippe an derselben Stelle aus, soweit dies aus brandschutzrechtlichen Gründen möglich ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die brandschutzrechtlichen Anforderungen in Zusammenarbeit mit dem Ing.Büro Schnurrer zu prüfen sowie die Förderung des Neubaus mit der Regierung von Oberbayern zu klären. 

 

 

 

3. Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland; Inanspruchnahme der Aufgabe „Vergabewesen“ durch die Gemeinde

 

 

Der Vorsitzende berichtet, dass auf Antrag des Bayer. Gemeindetags – Kreisverband Miesbach – die Zweckver­bandsversammlung am 12.04.2019 den Zweckverband beauftragt hat zu prüfen, ob das Kommunale Dienst­leistungszentrum Oberland die Mitgliedsgemeinden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterstützen kann. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Ausschreibung und Vergabe von öf­fentlichen Aufträgen die Gemeindeverwaltungen häufig vor erhebliche Probleme stellt und in den Verwaltungen kaum noch zu bewerkstelligen ist. Das Bayerische Wirtschaftsministerium empfiehlt den Gemeinden deshalb, sich für diese Aufgabe zusammenzuschließen.

In Zusammenarbeit mit verschiedenen Mitgliedsgemeinden hat der ZV KDZ Oberland ein Kon­zept für ein „Vergabezentrum“ erarbeitet mit dem Ziel, die Beschaffungsverfahren der Gemein­den rechtssicher und wirtschaftlich durchzuführen. Das Vergabezentrum steht den Gemeinden dabei jederzeit als Ansprechpartner in allen Vergabefragen zur Verfügung.

Folgende Vorteile werden durch das Vergabezentrum beim KDZ Oberland erwartet:

-  effizienterer Einsatz von Fachkompetenz durch die höhere Zahl an Beschaffungsvorgän­gen je Mit­arbeiter*in (= bessere Auslastung von Spezialwissen)

-  durchgängige Gewährleistung aller vergaberechtlichen Dienstleistungen unabhängig von der Personalsituation in den Kommunen

-  Einsparungen durch Entbehrlichkeit externer Dienstleister für Vergabeverfahren

-  Einsparung von Aufwand für die Einführung der eVergabe in den Kommunen

-  Unterstützung bei der Realisierung eines strategischen Beschaffungsmanagements (Be­cksichtigung nachhaltiger Kriterien u.a.)

-  Aufwandsersparnis in den Kommunen durch gemeinsame Beschaffungen (d.h. einma­lige zentrale Durchführung von Verfahren statt zig einzelner Verfahren in den Kommu­nen; Beispiel: Splitt, Streusalz ….)

-  Einsparung durch günstigere Preise bei höheren Beschaffungsmengen

 

In ihrer Verbandssitzung vom 08.11.2019 hat sich die Verbandsversammlung für die Aufnahme der neuen Dienstleistung „Vergabe für Gemeinden“ entschieden. Die erforderliche Satzungsänderung wurde somit auf den Weg gebracht.

 

Die Kernpunkte dieses Konzeptes sind:

 

-  Die Verantwortung für die Vergabe incl. der Vergabe selbst verbleibt dabei bei den Ge­meinde. Die Vergabestelle unterstützt die Kommunen bei der rechtssicheren Abwicklung der Vergabeverfahren und ist somit der „verlängerte Arm“ der Gemeindeverwaltung. Soweit gewünscht berät das KDZ Oberland die Kommunen bereits im Vorfeld der Vergabe.

-  Wie bei der Verkehrsüberwachung bzw. im Forderungsmanagement übertragen die Gemeinden die Aufgabe „Durchführung von Vergabeverfahren (ohne Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Verträgen).

-  Die Finanzierung erfolgt nach folgendem System:
Sockelbetrag: jede teilnehmende Gemeinde hat jährlich einen Sockelbeitrag von 0,33 Euro/Einwohner zu leisten (Anmerkung: mit diesem Sockelbetrag sollen die jährlich anfallenden Sachkosten gedeckt werden).

-  Vergabeverfahren: pro Vergabeverfahren fällt ein Entgelt i. H. v. 600,00 Euro an.

-  VgV-Verfahren freiberuflicher Leistung bzw. Verhandlungsvergaben für Planleistungen: da diese Verfahren besonders zeit- und arbeitsintensiv sind, fällt für diese Leistung ein Entgelt i. H. v. 3.000,00 Euro an.
Beratende Leistungen: sollte eine Gemeinde im Vorfeld Beratung benötigen, so verrech­net der Zweckverband hierfür 90,00 Euro je Beratungsstunde.

-  Sektoren- und Konzessionsvergaben: Individualpreis

-  Auslagenersatz: nach Aufwand
 

Bezüglich der möglichen Umsatzsteuerpflicht zu oben genannten Entgelten kommt die Steuerberatungskanzlei des ZV KDZ Oberland in ihrer Stellungnahme vom 11.11.2019 zu folgendem Ergebnis:

Ein Steuerbarkeit für die Umsatzsteuer nach § 2b Abs. 3 Satz 1 UStG im Umkehrschluss entfällt.“

Gleichzeitig erhebt der Zweckverband für die Schaffung dieser weiteren Abteilung eine sog. Anschubfinanzierungsumlage i. H. v. 1,00 Euro je Einwohner. Sie dient dazu, die Anfangszeit finanziell zu überbrücken. Diese Anschubfinanzierungsumlage wird binnen drei Jahren an die Gemeinden zurückgezahlt.

Diese Kosten wurden so kalkuliert, dass sich das Produkt „Vergabewesen“ selbst trägt und vom Arbeitskreis „Vergabewesen“ abgesegnet ist. Wie bei der Verkehrsüberwachung werden etwaige Überschüsse an die Gemeinden zurückerstattet.

Ziel ist es, die Dienstleistung ab Mitte 2020 den Gemeinden zur Verfügung zu stellen.

 

Beschlossen wird: 12 : 0                                         

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dem Zweckverband KDZ Oberland, Bad Tölz, die Durchführung von Vergabeverfahren je nach Bedarf zu übertragen.

 

 

 

4. Bebauungsplan „Unterau-Ost“; Beratung sowie Billigung des Bebauungsplanentwurfes

 

 

Der Vorsitzende zeigt den 1. Entwurf des Bebauungsplanes. Er erläutert dem Gremium das Maß der baulichen Nutzung, Baugrenzen, Bauweisen und Gestaltung, die Verkehrsflächen sowie die Gestaltung der Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze. Der Vorsitzende führt aus, dass die Anzahl der Wohnungen nicht begrenzt wird. Das Gelände ist noch nicht vermessen.

Gemeinderat Hartmut Düfel fragt nach, ob die Straße breit genug ist. Die Straße hat laut Vorsitzendem mit 5 m die erforderliche Breite.

Der Vorsitzende berichtet, dass die Mitglieder des Gemeinderates mit der Ladung die Einwendungen eines Grundstücksnachbarn zum Thema Geruchsemissionen erhalten haben. Da hierzu ein neues Gutachten abgewartet werden muss, kann noch kein Beschluss gefasst werden.

 

 

 

 

 

5. Förderung der musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen; Genehmigung des Förderbetrages 2020

 

 

Der Vorsitzende erläutert, dass seit 2004 die Gemeinde die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mit einem Betrag von jährlich 3.000 Euro fördert. Da die Anzahl der Anträge und auch die von den Eltern eingesetzten Beträge relativ konstant waren, empfiehlt sich auch für das Jahr 2020 ein Betrag von 3.000 Euro.

 

Beschlossen wird: 12 : 0             

 

Der Gemeinderat beschließt, für die Förderung der musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen auch im Jahr 2020 einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro im Haushalt zu veranschlagen und entsprechend der Förderrichtlinien auszuzahlen. 

 

 

 

6. Bekanntgaben

 

 

Der Vorsitzende berichtet, dass nachträglich der Tekturplan zum Parkplatz am „Klosterbräu vorgelegt wurde. Der Parkplatz liegt im Überschwemmungsgebiet des Kochelsees. Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hat aber bereits positive Signale gesandt.

 

Beschlossen wird: 12 : 0

 

Zu dem Tekturplan für die Neuanlegung des Parkplatzes beim Gasthof Klosterbräu wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

 

7. Anfragen

 

 

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

 

Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung Nr. 01/2020 um 20:00 Uhr und dankt den Zuhörern und der Presse  für ihr Kommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stefan Jocher   Gabriele Herbsleb

Erster Bürgermeister  Niederschriftführer