Auszug - Importierte Niederschrift Gemeinderat Schlehdorf
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Beschluss |
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lfd. Gegenstand – Beschluss Ab-
Nr. stimmungs-
ergebnis
Nr.: 01/2020
Sitzung
Gemeinderat Schlehdorf
Sitzungstag:
Donnerstag, 30.01.2020
Sitzungsort:
Schlehdorf
Namen der Gemeinderatsmitglieder
anwesend | entschuldigt | unentschuldigt |
Vorsitzender: Jocher Stefan 1. Bürgermeister |
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Niederschriftführer: Gabriele Herbsleb |
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Gemeinderatsmitglieder:Baur Ulrich |
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Düfel Hartmut, Dr. |
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Führler Daniel |
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Gaisreiter Sabine |
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Huber Leonhard |
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Janetschko Josef |
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Kammerlochner Anton |
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Mest Werner 2. Bürgermeister |
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| Sam Georg |
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Skrajewski Erich |
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Strobl Brigitte |
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Wolf Michael |
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Der Vorsitzende eröffnet die Gemeinderatssitzung Nr. 01/2020 um 19:00 Uhr und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates, die Zuhörer sowie Frau Seliger vom Tölzer Kurier.
Nach Begrüßung durch den Vorsitzenden stellt dieser die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO fest. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.
Gemeinderatsmitglied Georg Sam fehlt entschuldigt.
Öffentlicher Teil
Vor Aufruf von TOP 1 wird die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit festgestellt.
Der Vorsitzende schlägt vor, den TOP 11 aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil vorzuziehen, da Hr. Kottermair vom Ing. Büro Kottermair und Rebholz anwesend ist und bei TOP 2 einen Sachstandsbericht zur Generalsanierung der Grundschule geben wird.
Das Gremium ist einverstanden.
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 08/2019
vom 07.11.2019 – öffentlicher Teil –
Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 08/2019 vom 07.11.2019 - öffentlicher Teil - wird anerkannt und genehmigt.
2. Generalsanierung der Grundschule; Sachstandsbericht
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Kottermair.
Herr Kottermair teilt mit, dass er den Werkplan dabei hat und dass die Ausschreibungen für die Gewerke Abbruch und Baumeister in den nächsten zwei Wochen vorgenommen werden. Probleme haben sich hinsichtlich der Elektrotechnik und der Grundleitungen unter der Bodenplatte ergeben, die der Dichtigkeitsprüfung nicht standhalten. Die Lüftung der Klassenzimmer ist momentan noch pointiert vorgesehen. Nach Vorschlag der Lehrerschaft sollten hierfür kleine Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung eingeplant werden. Für den Turnraum ist ebenfalls eine Zu- und Abluftanlage geplant. Im Gremium wird diskutiert, was mit dem Trachtenheim während des Umbaus passieren soll. Es wird vorgeschlagen, dieses unter dem Gesichtspunkt der Förderung gleich als Klassenzimmer auszustatten.
Der Vorsitzende übernimmt wieder das Wort und teilt mit, dass die Kosten für die Generalsanierung bei 1,745 Millionen Euro liegen werden. Es können zwei Fördertöpfe in Anspruch genommen werden, einmal das kommunale Investitionsprogramm für Schulen, aus dem 597.000 Euro gefördert werden und aus dem Finanzausgleichsgesetz über ca. 500.000 Euro. Hierfür liegt allerdings noch keine Zusage vor. Das bedeutet, dass für die Gemeinde noch ca. 500.000 Euro Kosten bleiben, was machbar sein sollte.
Die Gemeinderatssitzung wird, wie beschlossen, mit TOP 11 der Tagesordnung fortgesetzt.
11. Einbau einer Kinderkrippe in die ehemalige Schreinerei Kocheler Straße 26; Sachstandsbericht sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Kottermair. Herr Kottermair zeigt und erläutert die Pläne für den Einbau einer Kinderkrippe. Er berichtet, dass für die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Schreinereigebäudes ca. 250.000 Euro anfallen würden und bei einem kompletten Abriss und Neubau Kosten in Höhe von ca. 370.000 Euro entstehen.
Der Vorsitzende übernimmt wieder das Wort und berichtet, dass für den Betrieb der Kinderkrippe zusätzliches Personal eingestellt werden muss. Es werden drei neue Mitarbeiter/innen benötigt.
Der Vorsitzende verabschiedet Herrn Kottermair und dankt für seine Ausführungen.
Der Gemeinderat spricht sich für den Abbruch des ehemaligen Schreinereigebäudes und den Neubau einer Kinderkrippe an derselben Stelle aus, soweit dies aus brandschutzrechtlichen Gründen möglich ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die brandschutzrechtlichen Anforderungen in Zusammenarbeit mit dem Ing.Büro Schnurrer zu prüfen sowie die Förderung des Neubaus mit der Regierung von Oberbayern zu klären.
3. Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland; Inanspruchnahme der Aufgabe „Vergabewesen“ durch die Gemeinde
Der Vorsitzende berichtet, dass auf Antrag des Bayer. Gemeindetags – Kreisverband Miesbach – die Zweckverbandsversammlung am 12.04.2019 den Zweckverband beauftragt hat zu prüfen, ob das Kommunale Dienstleistungszentrum Oberland die Mitgliedsgemeinden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterstützen kann. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Gemeindeverwaltungen häufig vor erhebliche Probleme stellt und in den Verwaltungen kaum noch zu bewerkstelligen ist. Das Bayerische Wirtschaftsministerium empfiehlt den Gemeinden deshalb, sich für diese Aufgabe zusammenzuschließen.
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Mitgliedsgemeinden hat der ZV KDZ Oberland ein Konzept für ein „Vergabezentrum“ erarbeitet mit dem Ziel, die Beschaffungsverfahren der Gemeinden rechtssicher und wirtschaftlich durchzuführen. Das Vergabezentrum steht den Gemeinden dabei jederzeit als Ansprechpartner in allen Vergabefragen zur Verfügung.
Folgende Vorteile werden durch das Vergabezentrum beim KDZ Oberland erwartet:
- effizienterer Einsatz von Fachkompetenz durch die höhere Zahl an Beschaffungsvorgängen je Mitarbeiter*in (= bessere Auslastung von Spezialwissen)
- durchgängige Gewährleistung aller vergaberechtlichen Dienstleistungen unabhängig von der Personalsituation in den Kommunen
- Einsparungen durch Entbehrlichkeit externer Dienstleister für Vergabeverfahren
- Einsparung von Aufwand für die Einführung der eVergabe in den Kommunen
- Unterstützung bei der Realisierung eines strategischen Beschaffungsmanagements (Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien u.a.)
- Aufwandsersparnis in den Kommunen durch gemeinsame Beschaffungen (d.h. einmalige zentrale Durchführung von Verfahren statt zig einzelner Verfahren in den Kommunen; Beispiel: Splitt, Streusalz ….)
- Einsparung durch günstigere Preise bei höheren Beschaffungsmengen
In ihrer Verbandssitzung vom 08.11.2019 hat sich die Verbandsversammlung für die Aufnahme der neuen Dienstleistung „Vergabe für Gemeinden“ entschieden. Die erforderliche Satzungsänderung wurde somit auf den Weg gebracht.
Die Kernpunkte dieses Konzeptes sind:
- Die Verantwortung für die Vergabe incl. der Vergabe selbst verbleibt dabei bei den Gemeinde. Die Vergabestelle unterstützt die Kommunen bei der rechtssicheren Abwicklung der Vergabeverfahren und ist somit der „verlängerte Arm“ der Gemeindeverwaltung. Soweit gewünscht berät das KDZ Oberland die Kommunen bereits im Vorfeld der Vergabe.
- Wie bei der Verkehrsüberwachung bzw. im Forderungsmanagement übertragen die Gemeinden die Aufgabe „Durchführung von Vergabeverfahren (ohne Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Verträgen).
- Die Finanzierung erfolgt nach folgendem System:
Sockelbetrag: jede teilnehmende Gemeinde hat jährlich einen Sockelbeitrag von 0,33 Euro/Einwohner zu leisten (Anmerkung: mit diesem Sockelbetrag sollen die jährlich anfallenden Sachkosten gedeckt werden).
- Vergabeverfahren: pro Vergabeverfahren fällt ein Entgelt i. H. v. 600,00 Euro an.
- VgV-Verfahren freiberuflicher Leistung bzw. Verhandlungsvergaben für Planleistungen: da diese Verfahren besonders zeit- und arbeitsintensiv sind, fällt für diese Leistung ein Entgelt i. H. v. 3.000,00 Euro an.
Beratende Leistungen: sollte eine Gemeinde im Vorfeld Beratung benötigen, so verrechnet der Zweckverband hierfür 90,00 Euro je Beratungsstunde.
- Sektoren- und Konzessionsvergaben: Individualpreis
- Auslagenersatz: nach Aufwand
Bezüglich der möglichen Umsatzsteuerpflicht zu oben genannten Entgelten kommt die Steuerberatungskanzlei des ZV KDZ Oberland in ihrer Stellungnahme vom 11.11.2019 zu folgendem Ergebnis:
„Ein Steuerbarkeit für die Umsatzsteuer nach § 2b Abs. 3 Satz 1 UStG im Umkehrschluss entfällt.“
Gleichzeitig erhebt der Zweckverband für die Schaffung dieser weiteren Abteilung eine sog. Anschubfinanzierungsumlage i. H. v. 1,00 Euro je Einwohner. Sie dient dazu, die Anfangszeit finanziell zu überbrücken. Diese Anschubfinanzierungsumlage wird binnen drei Jahren an die Gemeinden zurückgezahlt.
Diese Kosten wurden so kalkuliert, dass sich das Produkt „Vergabewesen“ selbst trägt und vom Arbeitskreis „Vergabewesen“ abgesegnet ist. Wie bei der Verkehrsüberwachung werden etwaige Überschüsse an die Gemeinden zurückerstattet.
Ziel ist es, die Dienstleistung ab Mitte 2020 den Gemeinden zur Verfügung zu stellen.
Beschlossen wird: 12 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dem Zweckverband KDZ Oberland, Bad Tölz, die Durchführung von Vergabeverfahren je nach Bedarf zu übertragen.
4. Bebauungsplan „Unterau-Ost“; Beratung sowie Billigung des Bebauungsplanentwurfes
Der Vorsitzende zeigt den 1. Entwurf des Bebauungsplanes. Er erläutert dem Gremium das Maß der baulichen Nutzung, Baugrenzen, Bauweisen und Gestaltung, die Verkehrsflächen sowie die Gestaltung der Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze. Der Vorsitzende führt aus, dass die Anzahl der Wohnungen nicht begrenzt wird. Das Gelände ist noch nicht vermessen.
Gemeinderat Hartmut Düfel fragt nach, ob die Straße breit genug ist. Die Straße hat laut Vorsitzendem mit 5 m die erforderliche Breite.
Der Vorsitzende berichtet, dass die Mitglieder des Gemeinderates mit der Ladung die Einwendungen eines Grundstücksnachbarn zum Thema Geruchsemissionen erhalten haben. Da hierzu ein neues Gutachten abgewartet werden muss, kann noch kein Beschluss gefasst werden.
5. Förderung der musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen; Genehmigung des Förderbetrages 2020
Der Vorsitzende erläutert, dass seit 2004 die Gemeinde die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mit einem Betrag von jährlich 3.000 Euro fördert. Da die Anzahl der Anträge und auch die von den Eltern eingesetzten Beträge relativ konstant waren, empfiehlt sich auch für das Jahr 2020 ein Betrag von 3.000 Euro.
Der Gemeinderat beschließt, für die Förderung der musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen auch im Jahr 2020 einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro im Haushalt zu veranschlagen und entsprechend der Förderrichtlinien auszuzahlen.
6. Bekanntgaben
Der Vorsitzende berichtet, dass nachträglich der Tekturplan zum Parkplatz am „Klosterbräu“ vorgelegt wurde. Der Parkplatz liegt im Überschwemmungsgebiet des Kochelsees. Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hat aber bereits positive Signale gesandt.
Beschlossen wird: 12 : 0
Zu dem Tekturplan für die Neuanlegung des Parkplatzes beim Gasthof Klosterbräu wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
7. Anfragen
Es werden keine Anfragen gestellt.
Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung Nr. 01/2020 um 20:00 Uhr und dankt den Zuhörern und der Presse für ihr Kommen.
Stefan Jocher Gabriele Herbsleb
Erster Bürgermeister Niederschriftführer