Auszug - Anbau eines Sanitäts- und Umkleideraumes an die bestehende Wasserrettungsstation in Walchensee, Seestraße
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 07.03.2016 (Eingang 23.05.2016) der Anbau eines Sanitäts- und Umkleideraumes an die bestehende Wasserrettungsstation am Walchensee beantragt wird.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist gem. § 35 BauGB zu prüfen.
- Übereinstimmung mit Flächennutzungsplan:
Die Fläche ist lt. Flächennutzungsplan im Bereich der Wasserfläche des Walchensees. Das Vorhaben stimmt mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes überein.
- öffentliche Belange:
Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
- Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert. Für die Abwasserentsorgung ist nach den Unterlagen der Gemeinde bisher keine Abwasserentsorgungseinrichtung/Kleinkläranlage vorhanden. Die Abwasserbeseitigung ist gegenüber der Unteren Bauaufsichtsbehörde daher noch nachzuweisen.
Das Vorhaben soll wegen seiner besonderen Zweckbestimmung als Wasserrettungsstation entsprechend § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich ausgeführt werden und wäre alternativ auch als sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB zulässig.
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Anbau eines Sanitäts- und Umkleideraumes an die bestehende Wasserrettungsstation wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
14 : 0