Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Abbruch einer Stallung mit Tenne und Erweiterung des Wohngebäudes an gleicher Stelle sowie Nutzungsänderung des Dachgeschosses in Wohnraum in Ried, Dorfstraße  

36. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 08/2016)
TOP: Ö 2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0193/2016 Abbruch einer Stallung mit Tenne und Erweiterung des Wohngebäudes an gleicher Stelle sowie Nutzungsänderung des Dachgeschosses in Wohnraum in Ried, Dorfstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 08.06.2016 (Eingang 17.06.2016) der Abbruch der Stallung mit Tenne und Erweiterung des Wohngebäudes sowie Nutzungsänderung des Dachgeschosses auf Fl.Nr. 71 der Gemarkung Kochel a. See beantragt wird.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Dorfgebiet“ und daher allgemein zulässig.

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein Mehrfamilienhaus mit Garage für landwirtschaftliche Maschinen, wie dies auch in der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung üblich ist.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung verändert sich nur geringfügig. Im Wesentlichen wird der Neubau innerhalb der Außenmaße des Bestandsgebäudes errichtet. Die Gebäudehöhe orientiert sich am verbleibenden Hausteil, da dort das Dach profilgleich wieder angeschlossen wird.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Keine Beeinträchtigung.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert durch erforderliche Zufahrten über öffentlichen Grund. Die Stellplätze 1 bis 5 werden teilweise über einen schmalen Stichweg erreicht, der im Eigentum der Gemeinde Kochel a. See ist. Hier muss ggf. noch geprüft werden, ob dieser entweder öffentlich gewidmet ist oder ob dieser ansonsten mit einem Geh-, Fahr- und evtl. Leitungsrecht ausgestattet ist. Ggf. ist noch eine dingliche Sicherung nötig.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Die 7 erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und erfüllt die Kriterien für zulässige Vorhaben nach § 34 BauGB.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag auf Abbruch der Stallung mit Tenne und Erweiterung des Wohngebäudes sowie Nutzungsänderung des Dachgeschosses in Ried, Dorfstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0