Auszug - Errichtung eines Gebäudes für Imbiss und Bewirtung in der Minigolfanlage in Kochel a. See, Herzogstandweg/Mittenwalder Straße (757/2023)
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf Anraten der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen wurde der vorliegende Bauantrag eingereicht, um den vorhandenen Bestand nachträglich zu legalisieren.
Der Bauort ist nach § 34 BauGB zu bewerten. Die bereits bestehenden Objekte fügen sie fügen sich an dieser Stelle ein.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Gebäudes für Imbiss und Bewirtung in der Minigolfanlage in Kochel a. See, Herzogstandweg/Mittenwalder Straße im Rahmen einer nachträglichen Legalisierung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0