Auszug - Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS); Aufhebung, Erlass einer Aufhebungssatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mit Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch Gesetz vom 26.06.2018 wurde die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit Wirkung vom 01.01.2018 abgeschafft. Damit wurde die Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (Straßenausbaubeitragssatzung) gegenstandslos.
Nachdem zwischenzeitlich auch eventuelle Altfälle nicht mehr zu erwarten bzw. erledigt sind, kann die Straßenausbaubeitragssatzung auch formell aufgehoben werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Kochel a. See beschließt den Erlass der Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (Straßenausbaubeitragssatzung - ABS) vom 28.06.2003 in der letzten Fassung, nach Maßgabe des anliegenden Entwurfs mit Stand vom 24.04.2023.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0