Auszug - Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses in Kochel a. See, Herzogstandweg (0778/2023)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf den Fragenkatalog in der Anlage zur Ladung zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses und die dargestellten Varianten wird verwiesen.
Der Bauort liegt im unbeplanten Innenbereich, so dass die dargestellten Varianten nach § 34 BauGB zu beurteilen sind. Beide Varianten fügen sich in die Umgebung ein.
Durch die unzureichende Breite der Gemeindestraße „Entenschwaige“ ist die verkehrliche Erschließung über den Herzogstandweg abzuwickeln.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu den dargestellten Varianten 1 und 2 im Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses in Kochel a. See, Herzogstandweg, wird erteilt. In den weiteren Planungen ist zu berücksichtigen, dass eine Anfahrt nicht über die Entenschwaige erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
16 : 0