Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 23 - Am Oberbuch/Am Oberried; Baulanderschließung, weiteres Vorgehen  

35. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 24.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:38 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0175/2022-02 Bebauungsplan Nr. 23 - Am Oberbuch/Am Oberried; Baulanderschließung, weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Beteiligt:Finanzverwaltung
Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende teilt mit, dass 2. Bürgermeister Thomas Eberl aufgrund einer persönlichen Beteiligung nach Art. 49 Abs.1 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist.

 

Beschluss:

 

2. Bürgermeister Thomas Eberl wird aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs.1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0


 

In seiner Sitzung am 22.03.2010 hat der Gemeinderat den Planentwürfen zum Bebauungsplan Nr. 23 - Am Oberbuch/Am Oberried zugestimmt. Dem Entwurf wurde erneut am 23.10.2012 in einer geänderten Fassung zugestimmt und die Auslegung bzw. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden beauftragt.

 

Die Beteiligung wurde seinerzeit durchgeführt. Die zu insgesamt 124 Punkten eingegangenen Stellungnahmen wurden nicht mehr im Gemeinderat behandelt, da ein Grundstück, welches zentral für die Erschließung des Gebietes gewesen wäre, zu dieser Zeit nicht verfügbar war. Dieses Hindernis ist nun ausgeräumt.

 

Im Rahmen der o. g. Beteiligung war ein wesentlicher Punkt die unzureichende Erschließung über die vorhandenen Erschließungsmöglichkeiten (Kapazitäten der geplanten und vorhandenen Zuwegungen im Verhältnis zu den erwarteten Fahrzeug- und Personenbewegungen). Ferner ist bisher auch nicht die Auswirkung des Gebietes auf die Infrastruktur, das Bevölkerungswachstum oder auf technische Rahmenbedingungen geprüft und bewertet worden. Bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens ist auch die aktuelle Gesetzeslage in Hinblick auf die Prüfung des Bedarfs, der Planungsanforderungen, des erforderlichen Ausgleichs für Natur und Umwelt usw. zu berücksichtigen, so dass die Planung in dieser Hinsicht ebenfalls aktualisiert und fortgeschrieben werden muss.

Um die einzelnen Themenfelder zu bearbeiten, wird vorgeschlagen, ein externes Büro mit der Erarbeitung der entsprechenden Untersuchungen und Lösungsvorschlägen zu beauftragen. Aufgrund der aktuell beschränkten Personalressourcen in der Bauverwaltung ist eine zeitnahe und adäquate interne Bewerkstelligung dieser Aufgaben nicht möglich.

 

Aus diesem Grunde hat der Bau-, Straßen und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2022 festgelegt, sich das Modell einer Baulanderschließung über ein externes Planungsbüro vorstellen zu lassen. Hierfür wurde die WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH, Pfaffenhofen/Ilm, gewonnen werden, deren Vertreter in der Sitzung des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses am 16.01.2023 das Konzept vorgestellt haben. Entsprechend des Auftrages aus dieser Sitzung wurde das Konzept auch den Vertretern der Interessensgemeinschaft vorgestellt. Diese haben das Vorgehen einhellig befürwortet.

 


Beschluss:

 

 

Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 23 - Am Oberbuch/Am Oberried wird wieder aufgenommen. Aufgrund der langen Zeitspanne sowie den Eingaben bei der jüngsten Auslegung ist eine Grundlagenermittlung durchzuführen. Die Fa. WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH, München, ist gem. An-gebot v. 25.05.2023 mit der Beratung/Koordination, dem Erschließungskonzept und der Machbarkeits-studie Oberflächenwasserableitung für pauschal 10.000 Euro netto zu beauftragen. Mit den Grundstückseigentümern ist vorab die Kostenübernahme hierfür zu regeln. Bei Vorliegen der entsprechenden Zusagen wird Bürgermeister Holz beauftragt und ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

 


Der Vorsitzende teilt mit, dass 2. Bürgermeister Thomas Eberl aufgrund einer persönlichen Beteiligung nach Art. 49 Abs.1 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist.

 

Beschluss:

 

2. Bürgermeister Thomas Eberl wird aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs.1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0


 

In seiner Sitzung am 22.03.2010 hat der Gemeinderat den Planentwürfen zum Bebauungsplan Nr. 23 - Am Oberbuch/Am Oberried zugestimmt. Dem Entwurf wurde erneut am 23.10.2012 in einer geänderten Fassung zugestimmt und die Auslegung bzw. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden beauftragt.

 

Die Beteiligung wurde seinerzeit durchgeführt. Die zu insgesamt 124 Punkten eingegangenen Stellungnahmen wurden nicht mehr im Gemeinderat behandelt, da ein Grundstück, welches zentral für die Erschließung des Gebietes gewesen wäre, zu dieser Zeit nicht verfügbar war. Dieses Hindernis ist nun ausgeräumt.

 

Im Rahmen der o. g. Beteiligung war ein wesentlicher Punkt die unzureichende Erschließung über die vorhandenen Erschließungsmöglichkeiten (Kapazitäten der geplanten und vorhandenen Zuwegungen im Verhältnis zu den erwarteten Fahrzeug- und Personenbewegungen). Ferner ist bisher auch nicht die Auswirkung des Gebietes auf die Infrastruktur, das Bevölkerungswachstum oder auf technische Rahmenbedingungen geprüft und bewertet worden. Bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens ist auch die aktuelle Gesetzeslage in Hinblick auf die Prüfung des Bedarfs, der Planungsanforderungen, des erforderlichen Ausgleichs für Natur und Umwelt usw. zu berücksichtigen, so dass die Planung in dieser Hinsicht ebenfalls aktualisiert und fortgeschrieben werden muss.

Um die einzelnen Themenfelder zu bearbeiten, wird vorgeschlagen, ein externes Büro mit der Erarbeitung der entsprechenden Untersuchungen und Lösungsvorschlägen zu beauftragen. Aufgrund der aktuell beschränkten Personalressourcen in der Bauverwaltung ist eine zeitnahe und adäquate interne Bewerkstelligung dieser Aufgaben nicht möglich.

 

Aus diesem Grunde hat der Bau-, Straßen und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2022 festgelegt, sich das Modell einer Baulanderschließung über ein externes Planungsbüro vorstellen zu lassen. Hierfür wurde die WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH, Pfaffenhofen/Ilm, gewonnen werden, deren Vertreter in der Sitzung des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses am 16.01.2023 das Konzept vorgestellt haben. Entsprechend des Auftrages aus dieser Sitzung wurde das Konzept auch den Vertretern der Interessensgemeinschaft vorgestellt. Diese haben das Vorgehen einhellig befürwortet.