Auszug - Umnutzung und Umbau des Forsthaus Walchensee zur flexiblen Nutzung als Betriebs- und Ferienwohnungen in Walchesee, Seestraße (1134/2023)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Eigentümerin hat durch Reorganisation keinen eigenen Bedarf mehr an einer Nutzungseinheit dieser Größe. Insofern wurde, auch in Vorabstimmung mit dem Kreisbauamt im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, vorliegende Planung und Nutzung unter Beachtung des Einfügegebots nach § 34 BauGB entwickelt.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung und Umbau des Forsthaus Walchensee in Walchensee, Seestraße, zur flexiblen Nutzung als Betriebs- und Ferienwohnungen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
14 : 0