Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - 2. Änderung des Flächennutzungsplans, Friedzaunweg Süd-West; Würdigung der im frühzeitigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen  

36. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:47 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0106/2023 2. Änderung des Flächennutzungsplans, Friedzaunweg Süd-West; Würdigung der im frühzeitigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0128/2022
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Gemeinderatsmitglied Marksteiner kehrt um 19:31 Uhr in den Sitzungssaal zurück.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 beschlossen, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kochel a. See aufzustellen. Die Öffentlichkeit konnte sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der genannten Planung in der Zeit vom 25.05.2023 bis einschließlich 26.06.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See, Kalmbachstraße 11, 82431 Kochel a. See während der Öffnungszeiten informieren und zu der Planung Stellung nehmen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange und die sonstigen Behörden zu der Planung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung angehört und um Stellungnahme gebeten.

 

Es wurden 34 Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden um Stellungnahme gebeten. 17 Stellungnahmen sind eingegangen. Diese sind als Anlagen zur Ladung vollumfänglich beigefügt und so den Mitgliedern des Gemeinderates zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. In dieser Vorlage wird jeweils nur auf die Stellungnahme verwiesen. Es gelten die beigefügten Originale.

Im Einzelnen sind folgende Stellungnahmen abgegeben worden. Die Abwägungsvorschläge wurden von dem beauftragten Stadtplanungsbüro U-Plan erstellt.

 

1. Stellungnahme der Gemeinde Schlehdorf vom 22.05.2023

 

Abwägungsvorschlag: Keine Abwägung erforderlich.

 

2. Stellungnahme der Bayerischen Staatsforsten, Forstbetrieb Bad Tölz vom 23.05.2023

 

Abwägungsvorschlag: Keine Abwägung erforderlich

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen 1 mit 2 werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0

 

3. Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vom 07.06.2023

 

Abwägungsvorschlag:

Dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Gefahrenbereich des Kalmbachs liegt und bei Extremereignissen überflutet werden kann, wird zur Kenntnis genommen. Der Gefahrenbereich wird in die Begründung zur FNP-Änderung aufgenommen. Im Bebauungsplan Nr. 35 „Friedzaunweg Süd-West“ werden Festsetzungen zur hochwasserangepassten Bauweise verankert.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0

 

4. Stellungnahme der Bayerischen Verwaltung der Schlösser, Gärten, Seen vom 07.06.2023

 

Abwägungsvorschlag: Keine Abwägung erforderlich.

 

5. Stellungnahme des Landratsamtes Bad Tölz - Wolfratshausen, SG 35 Untere Immissionsschutzbehörde vom 24.05.2023

 

Abwägungsvorschlag: Keine Abwägung erforderlich.

 

6. Stellungnahme des Landratsamtes Bad Tölz - Wolfratshausen, Untere Naturschutzbehörde vom 22.06.2023

 

Abwägungsvorschlag: Keine Abwägung erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen 4 mit 6 werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0

 

7. Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 27.06.2023

 

Abwägungsvorschlag: Siehe Abwägung zur Stellungnahme zum Bebauungsplan vom 02.11.2021: „Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planungsanlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes war insbesondere der Planungswille der Gemeinde, die im Gebiet und der Umgebung bestehenden Nutzungen (Wohnen, Handwerk, Gewerbe) in Einklang zu bringen und damit auch den Betriebsablauf von bestehenden Gewerbe- und Handwerksbetrieben nicht zu gefährden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planungsanlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes war insbesondere der Planungswille der Gemeinde, die im Gebiet und der Umgebung bestehenden Nutzungen (Wohnen, Handwerk, Gewerbe) in Einklang zu bringen und damit auch den Betriebsablauf von bestehenden Gewerbe- und Handwerksbetrieben nicht zu gefährden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0

 

8. Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 23.06.2023

 

Abwägungsvorschlag: Dass die Änderung des Flächennutzungsplanes den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht, wird zur Kenntnis genommen.

 

9. Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, Penzberg vom 12.06.2023

 

Abwägungsvorschlag: Keine Abwägung erforderlich.

 

10. Stellungnahme der Regierung von Oberbayern- Bergamt Südbayern vom 14.06.2023

 

Abwägungsvorschlag: Keine Abwägung erforderlich.

 

11. Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, Bereich Forsten vom 29.05.2023

 

Abwägungsvorschlag: Keine Abwägung erforderlich.

 

12. Stellungnahme des Landratsamtes Bad Tölz - Wolfratshausen, Brandschutzdienststelle /Kreisbrandrat vom 20.06.2023

 

Abwägungsvorschlag: Keine Abwägung erforderlich.

 

13. Stellungnahme des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen, SG 21 Planungsrecht vom 23.06.2023

 

Abwägungsvorschlag: Dass mit der Planung aus bauplanungsrechtlicher Sicht Einverständnis besteht, wird zur Kenntnis genommen.

 

14. Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Oberland vom 27.06.2023

 

Abwägungsvorschlag: Siehe Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 23.06.2023.

 

15. Stellungnahme des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen, Kreisbaumeister vom 26.06.2023

 

Abwägungsvorschlag: Dass mit der Planung Einverständnis besteht, wird zur Kenntnis genommen.

 

16. Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, Bereich Landwirtschaft vom 14.06.2023

 

Abwägungsvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, das Plangebiet ist bereits teilweise überbaut, so dass als Ergebnis der Abwägung der verschiedenen Belange ca. 0,54 ha landwirtschaftliche Nutzfläche zugunsten einer gemischten Baufläche in Anspruch genommen werden. Die Hinweise in Bezug auf die zu duldenden Emissionen werden zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung beachtet.

 

17. Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, Bereich Landwirtschaft vom 14.06.2023

 

Abwägungsvorschlag: Dass die Umwidmung von Gewerbeflächen zu Mischgebieten grundsätzlich kritisch gesehen wird, da die zulässigen Immissionsrichtwerte verändert werden, was zu Einschränkungen für den bereits im Plangebiet ansässigen Betrieb führen kann, wird zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Nutzungsarten im Flächennutzungsplan dergestalt festgelegt wurden, dass einerseits den im Bestand vorhandenen Nutzungen sowie den geplanten Nutzungsänderungen und -erweiterungen Rechnung getragen wird, andererseits die Nutzungsarten der Umgebungsbebauung gewürdigt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme 8 mit 17 wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung über die bereits getroffenen Beschlüsse hinaus ist nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0

 


Beschluss:

 

 

Die vorliegenden Stellungnahmen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, Friedzaunweg Süd-West, werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung werden gemäß der getroffenen Einzelbeschlüsse vorgenommen. Über die eingegangenen Stellungnahmen hinaus sind keine weiteren Belange zu erkennen und zu berücksichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0