Auszug - Neubau Mehrfamilienhaus in Kochel a. See, Bahnhofstraße (623/2023)
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das gemeindliche Einvernehmen wurde als Geschäft der laufenden Verwaltung in 08/2023 nicht erteilt, da die Nähe der Denkmäler Schusterhaus und Bahnhof nach erster Bewertung entgegenstanden. Diese Auffassung wurde im Rahmen der Prüfung durch das Kreisbauamt nicht bestätigt, so dass über das Einvernehmen neu zu entscheiden ist.
Das Vorhaben ist durch die Innenbereichslage, vom Kreisbaumt bestätigt, nach § 34 BauGB zu bewerten.
Durch (Vor)Prüfung des Kreisbauamts wurde deutlich, dass das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Das Einvernehmen ist zu erteilen.
Gemeinderatsmitglied Sindlhauser ist der Meinung, dass sich das Gebäude nicht in die Umgebung einfügt. Aus Reihen des Gremiums wird von einigen Mitgliedern eine Drehung des Gebäudes gewünscht, während andere die Planung des nach hinten gesetzten Hauses als gelungen ansehen. Eine unzumutbare „Riegelwirkung", „Einmauerung" oder „erdrückende Wirkung" ist nicht zu erkennen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid auf Neubau Mehrfamilienhaus in Kochel a. See , Bahnhofstraße wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
12 : 4