Auszug - Bauantrag zur Errichtung einer Energiezentrale mit Hackschnitzellager auf dem Grundstück Fl.Nr. 106, Rauter Straße
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bauort liegt am Rand der Besiedlung kann jedoch nicht ohne weiteres als Innenbereichslage bestimmt werden.
Die Gesamtschau als auch die Darstellung im Flächennutzungsplan legen eine Einordnung als Außenbereich nahe.
Hier kann das Vorhaben nach §35 Abs 1 als Wärme/Energie erzeugende Einrichtung gewertet und somit das Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Energiezentrale mit Hackschnitzellager auf dem Grundstück Fl.Nr. 106, Rauter Straße wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
13 : 0