Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Geschäftsordnung des Gemeinderates (GeschOGRK); Erweiterung um § 3 a  

42. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:06 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0036/2024 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GeschOGRK); Erweiterung um § 3 a
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Verwaltung schlägt vor die Referententätigkeit in die Geschäftsordnung des Gemeinderates mitaufzunehmen und hat dies daher als § 3 a in die GeschOGRK eingefügt. Der Wortlaut des § 3 a soll lauten:

 

§ 3 a Referenten

(1) Der Gemeinderat beruft aus seiner Mitte jeweils einen Referenten zu den folgenden Sachgebieten:

  1. Feuerwehr
  2. Gemeindewald
  3. Familie und Jugend
  4. Kultur u. Geschichte
  5. Landwirtschaft
  6. Liegenschaften
  7. Maibäume
  8. Seilbahn u. Skilifte
  9. Ältere Menschen u. Senioren
  10. Soziales/Asylwesen
  11. Sport/Sportstätten
  12. Trimini (Kristalltherme)
  13. Umwelt
  14. Verkehrssachen Walchensee
  15. Verkehrssachen Kochel a. See
  16. Verkehrssachen Ried
  17. Wasser, Abwasser
  18. Menschen mit Behinderung

(2) Ein Gemeinderatsmitglied soll nicht die Aufgaben mehrerer Referenten wahrnehmen.

(3) Die Referenten haben in ihrem Aufgabenbereich ausschließlich gemeindliche Interessen wahrzunehmen und wirken insbesondere als Kontaktpersonen zwischen der Gemeindeverwaltung und den Gemeindeorganen sowie den beratenden Gremien.  Sollen beratende Gremien hinzugezogen werden, so ist dies dem ersten Bürgermeister vom Referenten mitzuteilen. Der erste Bürgermeister spricht die förmliche Einladung zu Besprechungen und Ausschusssitzungen den beratenden Gremien gegenüber aus.

(4) Den Referenten steht ein umfassendes Informations- und Einsichtsrecht zu, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig. Die Referenten sind in die Vorbereitung der jeweiligen Ausschusssitzung mit einzubeziehen.

 (5) Die Organstellung des ersten Bürgermeisters, insbesondere seine Zuständigkeit, Beschlüsse der Gemeindeorgane zu vollziehen darf nicht eingeschränkt werden. Die Referenten dürfen sich nicht selbst in die Amtshandlungen und in die sonstige Tätigkeit der ihrem Aufgabengebiet angehörenden Amtsstellen einschalten, insbesondere nicht in deren Geschäfte mit Dritten. Sie sind nicht befugt, Anordnungen zu geben oder Verantwortlichkeiten gegenüber Dritten zu übernehmen.

(6) Die Gemeinde wird ausschließlich durch den ersten Bürgermeister nach außen vertreten. Er kann im Rahmen seiner Vertreterbefugnis unter Beachtung des Art. 39 Abs. 2 GO den Referenten eine Vollmacht zur Vertretung der Gemeinde erteilen. Die Vertretung der Gemeinde durch Referenten bei offiziellen Anlässen ist daher durch den ersten Bürgermeister in jedem Einzelfall zu genehmigen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der erste Bürgermeister durch weitere Bürgermeister im Amt vertreten wird.

(7) Der erste Bürgermeister soll die Referenten zu Besprechungen und Ausschusssitzungen hinzuziehen, wenn ihr Aufgabenbereich berührt wird. Termine sind rechtzeitig bekannt zu geben. Die Referenten sollen zu jeder Ausschusssitzung, in der Sachverhalte ihres Aufgabengebietes beraten werden, geladen und gehört werden, sofern sie nicht selbst Mitglied des Ausschusses sind. In diesen Fällen erhalten sie Rederecht, auch wenn sie dem Ausschuss nicht angehören. An der Abstimmung dürfen sie nicht teilnehmen.

(8) Die Referenten berichten regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Kalenderjahr, im Gemeinderat über ihre Arbeit. Darüber hinaus sollen sie einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht über ihre Tätigkeit in schriftlicher Form abgeben. Der Bericht soll vor Abschluss der jeweiligen Jahresrechnung erfolgen.

 

Das Gremium spricht sich für eine Neuordnung, Umbildung und Schaffung neuer Referate aus, was Erster Bürgermeister Müller zustimmend zur Kenntnis nimmt. Die neue Zuordnung der Referate auf die Gemeinderatsmitglieder erfolgt in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen.  


Beschluss:

 

Die Geschäftsordnung des Gemeinderates (GeschOGRK) wird um § 3 a ergänzt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0