Auszug - Bebauungsplan Nr. 3 "Hohenkreitleite" (K-610-3/3); Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nachdem über die eingegangenen Stellungnahmen am 19.12.2023 beraten und beschlossen wurde, hatte der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung die erneute Auslegung der Unterlagen und erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden beschlossen.
Grundlage dafür ist § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), der bis vor kurzen regelte, dass Bauleitpläne erneut auszulegen sind, wenn sie nach dem Beteiligungsverfahren geändert wurden.
Nunmehr regelt § 4a Abs. 3, dass die Planung nach Änderungen im Internet zu veröffentlichen ist und die Stellungnahmen erneut einzuholen sind, es sei denn, die Änderung führt offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen[1].
Dies ist nach den Ergebnissen der Würdigung der Stellungnahmen zu der 1. Änderung des „Bebauungsplanes Nr. 3 - Hohenkreitleite“ nicht anzunehmen, da den Stellungnahmen entweder gefolgt wurde oder diese keine Änderungen hervorgerufen bzw. aus rechtlichen Überlegungen nicht übernommen werden konnten. Der Umgriff der Änderung des Bebauungsplanes wurde reduziert.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen den Bebauungsplan in der bereits am 19.12.2023 zugestimmten Fassung als Satzung zu beschließen.
Gemeinderatsmitglied Lautenbacher verlässt um 20:30 Uhr die Sitzung und kehrt um 20:33 Uhr zurück.
Beschluss:
Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des „Bebauungsplanes Nr. 3 -Hohenkreitleite“ vom 19.12.2023 wird als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
16 : 0