Auszug - Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
|
Wortprotokoll |
Mit Schreiben v. 16.02.2017 wurde per Email zur 43. Sitzung des Gemeinderats geladen. Daher ist festzustellen, dass die Ladung gemäß Art. 45 Abs. 2 GO und § 23 der Geschäftsordnung des Gemeinderates form- und fristgerecht, insgesamt also ordnungsgemäß erfolgte.