Auszug - Nutzungsänderung für die zeitweise Nutzung eines Schulhauses als Kindertagesstätte in Kochel a. See, Badstraße
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet, dass die befristete Nutzungsänderung des Schulhauses auf dem Grundstück in Kochel a. See, Badstraße, beantragt wird.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Fläche für Gemeinbedarf. Das ehemalige Schulhaus ist als vorrübergehende Unterbringung der gemeindlichen Kindertagesstätte von den Eigentümern angemietet worden und soll während der Sanierung des gemeindlichen benachbarten „KoKiTa“-Gebäudes als Übergangslösung genutzt werden.
Da sich an dem Gebäude im Übrigen keine wesentlichen Veränderungen ergeben, sind weitere planungsrechtliche Belange der Gemeinde nicht berührt.
Beschluss:
Zu dem Bauantrag auf befristete Nutzungsänderung eines Schulhauses in eine Kindertagesstätte in Kochel a. See, Badstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
14 : 0