Auszug - Nutzungsänderung für die Errichtung einer zweiten Krippengruppe sowie aufgrund von Brandschutzanforderungen in einer Kindertagesstätte in Kochel a. See, Badstraße
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet, dass eine Nutzungsänderung für eine Kindertagesstätte in Kochel a. See, Badstraße beantragt ist. Eingerichtet werden soll eine zweite Krippengruppe und verschiedenen Brandschutzanforderungen im Kellergeschoss nachgekommen werden.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Gemeindebedarfsfläche.
Grundlage des Bauantrages ist die genehmigte Raumplanung (siehe Vorlage K-0080/2016-01-01). Da sich an der äußeren Gestaltung keine Änderungen ergeben, sind im bauplanungsrechtlichen Sinn keine Belange der Gemeinde berührt.
Der Vorsitzende informiert das Gremium über die Sperrung der Kellerräume, welche aus Gründen des Brandschutzes dringend erforderlich war. Die Nutzer der Kellerräume konnten auf die Räumlichkeiten in der Franz-Marc-Grundschule und das St.-Anna-Heim ausweichen, wofür Herr Erster Bürgermeister Holz herzlich dankt.
Beschluss:
Zu dem Bauantrag auf Nutzungsänderung zur Einrichtung einer zweiten Krippe sowie zur Ertüchtigung für Brandschutzmaßnahmen in einer Kindertagesstätte in Kochel a. See, Badstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
14 : 0