Auszug - Nutzungsänderung eines Kinderheims in ein heilpädagogisches Heim für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Kochel a. See, Badstraße
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet, dass mit Datum vom 06.03.2017 die Nutzungsänderung eines Kinderheims in ein heilpädagogisches Heim für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Kochel a. See beantragt wird.
Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Innenbereich in einer Fläche für Gemeinbedarf und ist daher der Art nach dort zulässig.
An dem Gebäude ändern sich keine für die Gemeinde planungsrelevanten Belange, da lediglich im Gebäude die erforderlichen Änderungen vorgenommen werden.
Beschluss:
Zu dem Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Kinderheims in ein heilpädagogisches Heim für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Kochel a. See, Badstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
14 : 0