Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Nutzungsänderung eines Kinderheims in ein privates Förderzentrum für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Kochel a. See, Badstraße  

45. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0047/2017 Nutzungsänderung eines Kinderheims in ein privates Förderzentrum für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Kochel a. See, Badstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

GRM Pfleger kommt um 19:05 Uhr zur Sitzung hinzu.

 

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Datum vom 06.03.2017 die Nutzungsänderung eines Kinderheims in ein privates Förderzentrum für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Kochel a. See beantragt wird.

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Innenbereich in einer Fläche für Gemeinbedarf und ist daher der Art nach dort zulässig.

 

An dem Gebäude ändern sich keine für die Gemeinde planungsrelevanten Belange, da lediglich im Gebäude die erforderlichen Änderungen vorgenommen werden.

 

Frau Falkowsky stellt das Bauvorhaben kurz von Seiten des Antragsstellers vor. Sie berichtet, dass im Herbst dieses Jahres mit den Bauarbeiten begonnen werden soll und dass diese bis September 2018 abgeschlossen sein sollen, sodass der Betrieb zum Schuljahr 2018/ 2019 aufgenommen werden kann. Parallel zu den Arbeiten am Schulhaus wird das Haus am Hang als Haus für die Mitarbeiter umgebaut.

 

Der Vorsitzende dankt Frau Falkowsky für die Erläuterungen und ihr Kommen.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Kinderheims in ein privates Förderzentrum für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Kochel a. See, Badstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0