Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort; Billigung des Entwurfes sowie Auslegung und Behördenbeteiligung  

45. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0111/2016-02-04 Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort; Billigung des Entwurfes sowie Auslegung und Behördenbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.12.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 – nördlich Schmiedgasse, OT Ort zusammen mit dem Erlass einer Veränderungssperre beschlossen.

 

Nachdem der erste Entwurf zurückgewiesen wurde, sind von dem Planungsbüro insbesondere mit dem Eigentümer mehrere Varianten erarbeitet worden, aus denen sich nunmehr eine gemeinsame Lösung herausarbeiten ließ. Dieser Vorentwurf wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Planfassung vom 29.11.2016 sowie mit Begründung vom 29.11.2016 vom 08.12.2016 bis 15.01.2017 ausgelegt. Zeitgleich wurde die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Der Gemeinderat hat die hierbei eingegangenen Stellungnahmen geprüft und eine detaillierte Abwägung vorgenommen (s. TOP 3.2.). Auf Grundlage dieses Beschlusses ist der Bebauungsplan entsprechend zu ändern bzw. anzupassen. Dieser dann entstehende Entwurf ist erneut öffentlich auszulegen.

 

 


Beschluss:

 

Der Planverfasser wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der heute beschlossenen Anpassungen zu ändern. Der Bebauungsplanentwurf in dieser Fassung nebst Begründung wird gebilligt. Er erhält den Stand vom 28.03.2017.

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechend geänderten Bebauungsplan in der Fassung vom 28.03.2017 gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0