Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 30 - Am Tanneneck III, Billigung des Entwurfs sowie Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange  

48. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:34 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0282/2016-02 Bebauungsplan Nr. 30 - Am Tanneneck III, Billigung des Entwurfs sowie Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0282/2016-01
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 10.05.2016, TOP 4.1., beschlossen hat, eine Bauleitplanung im Bereich der Gemeindestraße „Am Tanneneck“ im OT Walchensee durchzuführen. Am 05.07.2016 wurde unter TOP 10.3. die Planungsleistung vergeben. Der erforderliche städtebauliche Vertrag mit der Fa. Hoffmann Gärten wurde ebenfalls gemäß Beschluss in der Sitzung vom 07.06.2016, TOP 10.2., geschlossen. Der Bau-, Straßen- und Umweltausschuss hat am 31.05.2016 bereits einen unverbindlichen Vorschlag zum künftigen Plangeltungsbereich entworfen. Auf dieser Vorgabe aufbauend wurden erste Vorgesprächen mit dem Bauwerber, der Herzogstandbahn GmbH und dem Planungsbüro durchgeführt.

 

Ein erster Planentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde erarbeitet und am 22.11.2016 im Bau-, Straßen- und Umweltausschuss vorgestellt. Von Seiten des Geschäftsführers der Herzogstandbahn GmbH wurde ein alternativer Vorschlag erstellt. Dieser wurde ebenfalls in der Sitzung des Bauausschusses vorgestellt. Der Bauausschuss hat daraufhin die Entscheidung zurückgestellt und um Prüfung des Alternativvorschlages der Herzogstandbahn GmbH gebeten. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Vorschlag einerseits wegen des vorhandenen Hochwasserdammes nicht umsetzbar ist und andererseits auch durch den dort anfallenden forstwirtschaftlichen Verkehr, der nicht durch das Wohngebiet abgewickelt werden könnte (Langholztransporte).

 

Daher wurde am 20.12.2016 der Bebauungsplan in das frühzeitige Verfahren gegeben. Hierbei sollen möglichst schon alle berührten Belange erhoben und bei der weiteren Planung berücksichtigt werden können. Nach Auswertung der Stellungnahmen und Einholung entsprechender weiterer Gutachten, kann nun der Entwurf des Bebauungsplanes und die Entscheidung über die Stellungnahmen dem Gemeinderat vorgelegt werden.

 

Hinsichtlich weiterer vorgenommener Änderungen ist im wesentlichen festzustellen, dass gegenüber dem Vorentwurf das östlichste Baufenster entfallen musste. Hierfür wäre ein Ausgleich von nahezu 100% in keinem Verhältnis zu der Schaffung von Baurecht gestanden, zumal lt. Grundstückseigentümer eine Bebauung nicht gewünscht ist.

Ferner wurde die Erschließungsstraße nach Rücksprache mit den Beteiligten nochmals überarbeitet und geändert dargestellt, sowie weitere Planungsdetails aufgenommen.

 

 


Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den heute beschlossenen Änderungen wird gebilligt. Der Bebauungsplan und die Begründung erhalten das Datum vom 27.06.2017. Die Verwaltung wird mit der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0