Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Haushalt 2017; Entwicklung Gewerbesteuer (insbes. 1994 und 1995), aktueller Sachstand  

48. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 27.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:34 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
 
Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende erläutert die Historie der Angelegenheit unter Wahrung des Steuergeheimnisses:

Für das Jahr 1994 wurde mit Bescheid des Finanzamtes München v. 12.05.2017 ein neuer Steuermessbetrag festgelegt, wobei der Zerlegungsmaßstab (Verhältnis der in der jeweiligen Gemeinde anfallenden Arbeitslöhne) gleichblieb. Es wurde eine Rückzahlung von 795.413,00 Euro zuzüglich Zinsen von 1.005.847,00 Euro festgesetzt, was einen Gesamtbetrag von 1.801.260,00 Euro ergibt. Für das Jahr 1995 wurde mit Bescheid v. 12.05.2017 auf Grundlage eines neuen Zerlegungsmaßstabes eine Nachzahlung von 913.495,00 Euro zuzüglich Zinsen von 1.105.274,00 Euro errechnet, was eine Gesamtnachzahlung in Höhe von 2.018.769,00 Euro bedeutet.

Am 24.05.2017 erhielt die Gemeinde für das Jahr 1995 einen korrigierten Bescheid mit einem (ganz) neuen Zerlegungsmaßstab, in dem lediglich noch eine Nachzahlung von 498.925,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 603.669,00 Euro, Gesamtbetrag 1.102.594,00 Euro festgesetzt wurde.

Laut Bescheiden vom 12.05.2017 hätte die Gemeinde Kochel a. See für das Jahr 1994 1.801.260,00 Euro zu zahlen und würde für das Jahre 1995 2.018.769,00 Euro erhalten, so dass in Summe seitens der Gemeinde Kochel a. See gegenüber des Unternehmens eine Forderung in Höhe von 217.509,00 Euro entstehen würde. Jedoch laut den Bescheiden vom 24.05.2017 muss die Gemeinde Kochel a. See für das Jahr 1994 1.801.260,00 Euro zahlen und erhält für das Jahr 1995 1.102.594,00 Euro zurück, so dass die Gemeinde Kochel a. See nun gegenüber dem Unternehmen eine Verbindlichkeit in Höhe von 698.666,00 Euro hat.

Weiter berichtet der Vorsitzende, dass die Gemeinde Kochel a. See Einspruch gegen die Bescheide v. 12.05.2017 und 24.05.2017 eingelegt und ein Auskunftsverlangen ggü. dem Finanzamt München gestellt hat. Weitere Schreiben erhielten StMin Dr. Söder, StMin Aigner, StMin Scharf, MdL Bachhuber und MdB Radwan. Zudem wurde Kontakt zu weiteren Kommunen bayernweit aufgenommen. Inzwischen fanden Besprechungen mit StMin Dr. Söder, MdL Bachhuber und MdB Radwan statt. Als weitere Schritte sind Besprechungen mit den betroffenen Gemeinden im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen und der Kontakt zu weiteren Kommunen geplant. Auch weitere Besprechungen mit dem Finanzminister, MdL Bachhuber und dem Vorsitzenden des LT-Haushaltsausschusses sind vorgesehen.

Der Vorsitzende hofft auf eine Erklärung, warum so viel Zeit verging und was die Gemeinde Kochel a. See für die Jahre 1996 bis 2017 zu erwarten hat. Er wird dem Gemeinderat weiter berichten.