Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Am Kleinfeld  

49. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:31 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0131/2017 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Am Kleinfeld
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 03.07.2017 (Eingang 07.07.2017) folgendes Bauvorhaben beantragt wird: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung; Am Kleinfeld, Kochel a. See.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Mischgebiet“. Wohnhäuser sind hier allgemein zulässig. Durch die vorhandenen umliegenden Gewerbenutzungen ist weiterhin ein Mischgebietscharakter gewahrt.

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein einzelnes Wohnhaus. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche. Die vorgelegten Eingabepläne und Berechnungen zeigen, dass das beantragte Vorhaben im Rahmen der umgebenden Bebauung liegt. Das gleiche gilt für die 7,46 m Firsthöhe und die beantragten zwei Vollgeschosse.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen beantragt worden.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „offene Bauweise“ (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen.

 

- Rücksichtnahmegebot:

Ist nicht betroffen.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Es sind 4 Stellplätze erforderlich und nachgewiesen.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0