Auszug - Ersatzbau eines Wohnhauses mit zwei Ferienwohnungen und einer Hausmeisterwohnung in Urfeld
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 24.06.2017 (Eingang 05.07.2017) ein Ersatzbau für ein Wohnhaus mit zwei Ferienwohnungen und einer Hausmeisterwohnung in Urfeld beantragt wird.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich.
- Übereinstimmung mit Flächennutzungsplan:
Die Fläche ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“. Das Vorhaben stimmt mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes nicht überein.
- öffentliche Belange:
Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
- Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Das Vorhaben kann als Ersatzbau möglicherweise nach § 35 Abs. 4 Ziffer 2 BauGB zugelassen werden (Neuerrichtung an gleicher Stelle unter gewissen Bedingungen), wobei hier von der Gemeinde nicht abschließend geprüft werden kann, ob die Lageverschiebung noch als „gleiche Stelle“ im Sinne des BauGB gelten kann. Allerdings ist zu beachten, dass das Gebäude im vorliegenden Fall nur leicht gedreht ist und ansonsten keine große Lageänderung vorgenommen werden soll.
Sollte dies zulässig sein, wäre der entgegenstehende Flächennutzungsplan kein Hinderungsgrund für die Zulässigkeit des Bauvorhabens.
Das Vorhaben entfaltet planerisch auch keine weitere Vorbildwirkung als das bereits bestehende Gebäude, dessen Nutzung an dieser Stelle bereits vorhanden ist.
Beschluss:
Zu dem Bauantrag auf Ersatzbau eines Wohnhauses mit zwei Ferienwohnungen und einer Hausmeisterwohnung in Urfeld wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
17 : 0