Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neubau zweier Mehrfamilienhäuser in Kochel a. See, Bergfeldweg - 1. Tektur v. 08.07.2017  

49. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.4
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:31 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0215/2016-01 Neubau zweier Mehrfamilienhäuser in Kochel a. See, Bergfeldweg - 1. Tektur v. 08.07.2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0215/2016
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende erläutert, dass Gemeinderatsmitglied F. Eberl und Ge-meinderatsmitglied T. Eberl aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes auszuschließen sind.

 

Beschluss:

 

Gemeinderatsmitglied F. Eberl und Gemeinderatsmitglied T. Eberl sind auf-grund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 GO von der Beratung und der Beschlussfassung auszuschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0

 

Gemeinderatsmitglied Florian Eberl und Gemeinderatsmitglied Thomas Eberl rücken um 19:43 Uhr vom Ratstisch zurück.

 

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 08.07.2016 (Eingang 11.07.2016) der Neubau zweier Mehrfamilienhäuser in Kochel a. See, Bergfeldweg, beantragt wurde.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde hierzu am 26.07.2016 erteilt (Az. Gemeinde Kochel a. See K-28/2016) und das Vorhaben am 19.10.2016 mit dem Aktenzeichen (22 BA 2016/0853) durch die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen genehmigt.

 

Nunmehr wird zusätzlich für jedes der Gebäude der Einbau einer Aufzugsanalage sowie der Einbau von jeweils 6 Schleppgauben im Dachgeschoss beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für Wohnbaufläche“ (Allgemeines Wohngebiet).

Durch diese Änderung sind die Belange hinsichtlich der Prüfung in Bezug auf das gemeindliche Einvernehmen nicht neu zu beurteilen.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag auf Neubau zweier Mehrfamilienhäuser in Kochel a. See, Bergfeldweg, in der Fassung der 1. Tektur v. 08.07.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0