Auszug - Aufstellung zusätzlicher Werbeträger im Betankungsbereich einer Tankstelle in Kochel a. See, Bahnhofstraße
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 06.07.2017 folgendes Bauvorhaben beantragt wird: Aufstellung zusätzlicher Werbeträger im Betankungsbereich einer Tankstelle, Bahnhofstr., Kochel a. See.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Mischgebiet“. Tankstellen sind hier allgemein zulässig.
- Art der Bebauung: Unverändert
- Maß der baulichen Nutzung: Unverändert
- Überbaubare Grundstücksfläche: Unverändert
- Einordnung der Bauweise: Unverändert
- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen: Nicht erforderlich.
- Rücksichtnahmegebot: Nicht betroffen.
- Erschließung: Hierfür nicht erforderlich.
- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse: Steht nichts entgegen.
- Ortsbild: Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht engt- stehen. Auch bisher sind Werbeträger angebracht. Durch die beantragten Werbeträger ergibt sich straßenseitig eine zusätzliche Werbefläche von insgesamt 1,89 m², auf mehrere Einzelelemente verteilt.
Des Weiteren werden die Zapfsäulenbehangbleche ausgetauscht.
- Stellplätze: Hierfür nicht erforderlich.
Beschluss:
Zu dem Bauantrag auf Aufstellung zusätzlicher Werbeträger im Betankungsbereich einer Tankstelle wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
17 : 0