Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Haushalt 2017; Entwicklung der Gewerbesteuer (insbes. 1994 und 1995), aktueller Sachstand  

49. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 25.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:31 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0140/2017 Haushalt 2017; Entwicklung der Gewerbesteuer (insbes. 1994 und 1995), aktueller Sachstand
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde Kochel a. See mit Schreiben v. 12. und 24.05.2017 neue Bescheide zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags ein Unternehmen betreffend erhalten hat. Die Auswirkungen hieraus haben eine Steuerrückzahlung inkl. Zinsen i. H. v. 698.666,00 Euro zur Folge. Um nicht eine weitere Zinslast zu begründen, wurde diese Summe seitens der Kommune bereits beglichen.

 

Der Vorsitzende hat in den vergangenen Wochen zahlreiche Gespräche zu dieser Thematik geführt, u. a. mit dem Finanzminister Dr. Markus Söder, mit MdB Radwan, Mitgliedern des Haushaltausschusses des Bundestags, mit Konzernverantwortlichen und mit betroffenen Gemeinden. Weiterhin wurde Kontakt zu weiteren Kommunen bayernweit aufgenommen.

Am 04.07.2017 fand im Rathaus Kochel a. See eine Besprechung mit dem Präsidenten und dem Vize-Präsidenten des Landesamtes für Steuern, mit dem Abteilungsleiter Steuern des Finanzministeriums und dem Abgeordneten Bachhuber. Dabei wurde berichtet, dass die Steuerbescheide des Finanzamtes München materiell rechtmäßig sind. Zum Gewerbesteuerbescheid von 1994 wird erklärt, dass eine Betriebsprüfung nach mehreren Jahren nicht unüblich ist. Danach hat das Unternehmen sämtliche rechtlichen Schritte eingeleitet, bis zum Bundesfinanzhof, der erst 2017 entschied.

Da die Bescheide materiell rechtmäßig sind, hat ein Einspruch keine Aussicht auf Erfolg. Der Staat hat keine Möglichkeit, der Gemeinde Kochel a. See die Zinslast zu erlassen, da die Zinsen dem Unternehmen geschuldet sind. Es wäre wünschenswert, dass der Zinssatz vom Bundesfinanzminister angepasst wird, da 6 % in der heutigen Zeit an Wucher grenzen. Das Unternehmen hätte die Aussetzung der Vollziehung beantragen können, dann wären die Zinsen für die Gemeinde nicht angefallen. Für die weiteren Jahre ab 1996 muss die Gemeinde Kochel a. See über das Finanzverwaltungsgesetz Informationen einfordern, da der Hauptsitz des Unternehmens nicht in Bayern war. Der Vorsitzende dankt Finanzminister Dr. Markus Söder für seine Unterstützung. Es wird jedoch keine Erleichterung zu erwarten sein.

 

 


Beschluss:

 

-kein Beschluss erforderlich-