Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Vorbescheidsantrag auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses in Kochel a. See, Bahnhofstraße (GBV K-VB 05/2017)  

50. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 12.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:36 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0153/2017 Vorbescheidsantrag auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses in Kochel a. See, Bahnhofstraße (GBV K-VB 05/2017)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 01.09.2017 (Eingang 04.09.2017) in Kochel a. See, Bahnhofstraße, folgendes Bauvorhaben beantragt wird: Neubau eines Mehrfamilienhauses.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Dorfgebiet“ und an der beabsichtigten Stelle daher allgemein zulässig.

 

Im Vorbescheid werden folgende Fragen aufgeworfen:

Fügt sich das Gebäude nach § 34 BauGB hinsichtlich Höhe, Länge und Breite ein?

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein Mehrfamilienhaus. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Mehrfamilienhäuser und Geschäftshäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche.

  • GRZ: Da keine Berechnung vorgelegt wurde, bleibt diese Prüfung dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.
  • Länge/Breite: Das Vorhaben bewegt sich im Rahmen der umgebenden Bebauung (siehe Lageplan).
  • Die Höhe ist nicht bemaßt. Die Zeichnung lässt darauf schließen, dass die geplante Höhe mit der Umgebungsbebauung verträglich ist. Abschließend muss dies jedoch ohne Höhenangabe dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten bleiben.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Durch die vorhandene Bebauung geprägte Baulinien werden durch das Vorhaben nicht berührt. Hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben daher ein.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „Offene Bauweise“ (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Nicht berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

 

 

- Stellplätze:

Für ein neues Vorhaben kann nicht der Bestand maßgeblich sein (siehe Antragsunterlagen und darin enthaltener Verweis auf bisher genehmigte Stellplätze). Für das neue Vorhaben ist in jedem Fall ein neuer Stellplatznachweis zu führen. Aufgrund der beigefügten Berechnung ist davon auszugehen, dass genügend Stellplätze errichtet werden. Die abschließende Prüfung bleibt jedoch je nach späterer Ausgestaltung der Wohnungen dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in Kochel a. See, Bahnhofstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0