Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neubau eines Beherbergungsbetriebes mit Hofcafé in Kochel a. See, Schlehdorfer Straße (GBV K-27/2017)  

52. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0193/2017 Neubau eines Beherbergungsbetriebes mit Hofcafé in Kochel a. See, Schlehdorfer Straße (GBV K-27/2017)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 30.10.2017 (Eingang 03.11.2017) in Kochel a. See, Schlehdorfer Straße der Neubau eines Beherbergungsbetriebes mit Hofcafé beantragt wird.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Dorfgebiet“. Das Vorhaben ist daher dort allgemein an der beantragten Stelle zulässig.

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist die Gästebeherbergung sowie ein Hofcafé. Die nähere Umgebung ist durch ländliche Anwesen mit Beherbergungsbetrieben geprägt. Im näheren Bauzusammenhang ist bereits ein Hotel mit Gastronomie vorhanden, so dass sich das Vorhaben nach Art der Bebauung in das Umfeld einfügt.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Die GRZ mit allen Nebenflächen beträgt 0,227 und ist daher im Rahmen der ortsüblichen Verdichtung für Innenbereichsflächen und auch der näheren Umgebung. Die Gebäudehöhe ist im Bereich der vorhandenen Bebauungshöhe des Bestandes. Die absoluten Maße sind ebenfalls im Bereich der ortsüblichen Gebäude in der näheren Umgebung.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen beantragt worden und fügt sich daher in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „offene Bauweise“ (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird.

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Weder sind im Vergleich zur aktuellen Nutzung Verschlechterungen hinsichtlich Immissionen oder Gefahren zu erwarten noch kommt es durch das beantragte Vorhaben zu einer Riegelwirkung oder eine erdrückende Wirkung durch übergroße Bauvorhaben auf einem kleinen Grundstück oder in zu geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäude. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass das Rücksichtnahmegebot berührt ist.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Die erforderlichen 8 Stellplätze für die Wohnungen sind ausreichend nachgewiesen worden. Bei den Stellplätzen für die Gästezimmer/Fremdenzimmer wurde der prozentuale Zuschlag lt. Verordnung nicht angerechnet. Dort sind je 6 Betten 1 Stellplatz erforderlich: 18 Betten : 6 = 3 Stellplätze; 3 x 75% = 2,25; 3 +2,25=  5,25 = gerundet 6 Stellplätze erforderlich.

Für das Café sind je 10m² Gastfläche 1 Stellplatz zzgl. 75% Aufschlag erforderlich. 63,70 m² : 10 m² = 6,37 + (6,37 x 75% = 4,78) = 11,15 = 12 Stellplätze erforderlich.

 

Die insgesamt erforderlichen 26 Stellplätze wurden nachgewiesen.

 

Aus Reihen des Gremiums wird nachgefragt, ob im Bauvorhaben auch ein Aufzug vorgesehen ist, was der Vorsitzende bejaht. Weiterhin möchte man wissen, ob verkehrstechnische Probleme zu erwarten sind. Dieser Punkt ist laut Vorsitzendem vom Staatlichen Bauamt Weilheim zu prüfen.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag auf Neubau eines Beherbergungsbetriebes mit Hofcafé in Kochel a. See, Schlehdorfer Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die erforderlichen Stellplätze sind in ausreichender Anzahl nachzuweisen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0